Über 30 Prozent Unterrichtsausfall - Abiturient klagt

"Abitur"steht auf einer Tafel im Klassenzimmer eines Gymnasiums.
Sina Schuldt/dpa
Ex-Abiturient klagt: Das Mainzer Bildungsministerium will sich zu dem Fall nicht äußern.
Statt dessen: selbstständiges Lernen
Über 30 Prozent Unterrichtsausfall - Abiturient klagt
Ein rheinland-pfälzischer Abiturient klagt gegen seine Abitur-Note - weil in den Leistungsfächern ständig der Unterricht ausfiel. Der Fall wirft ein Schlaglicht darauf, wie Behörden nicht nur in der Pfalz die Situation an den Schulen schönrechnen.

Eigentlich ist eine Abiturnote von 2,1 durchaus solide, aber Elija Walk ist sich sicher: Sie wäre spürbar besser gewesen, hätte an seiner Schule der eigentlich vorgesehene Unterricht auch tatsächlich stattgefunden. Wegen des massiven Stundenausfalls in seinen Leistungsfächern zog der heute 20-Jährige vor Gericht. Die rheinland-pfälzische Schulaufsicht sieht keine Defizite - und führt bemerkenswerte Argumente ins Feld.

"Man kommt in den Kurs, der Kurs fällt aus. Manchmal gibt es einen Arbeitsauftrag, manchmal nicht", schildert Walk den Alltag an der Oberstufe des Eduard-Spranger-Gymnasiums in Landau. "Man geht in die Bibliothek, in die Cafeteria, nach Hause. In der nächsten Stunde geht es weiter, als wäre nichts gewesen - nur dass der Stoff, der dazwischenliegt, irgendwann als bekannt vorausgesetzt wird." Weil sich die Ausfälle häuften, begann der Schüler, gemeinsam mit seinen Eltern akribisch Buch zu führen. Mit diesen Belegen in der Hand verklagte er seine Ex-Schule.

Die Statistiken des Mainzer Bildungsministeriums passen auf den ersten Blick nicht zu den Schilderungen des Pfälzers. Offiziell wird für das Landauer Gymnasium lediglich ein temporärer Unterrichtsausfall von einem Prozent ausgewiesen. Ein Blick ins Kleingedruckte zeigt jedoch: Damit ist lediglich der "nicht regulierte" Vertretungsbedarf erfasst. Als "reguliert" gilt nach offizieller Lesart auch "selbstbestimmtes Lernen" und das Zusammenlegen von Lerngruppen. "Welche Definition Eltern oder Schülerinnen und Schüler hier anwenden, können wir nicht beurteilen", teilt das Ministerium auf Nachfrage mit. Zum Einzelfall will man sich in Mainz nicht äußern.

Nicht nur in Rheinland-Pfalz gibt es Kritik an der Art, wie die Zahlen zur Unterrichtsversorgung zustande kommen. Ob Stunden mit Vertretungsbedarf tatsächlich fachgerecht ersetzt werden, sei aus der offiziellen Statistik gar nicht abzulesen, kritisierte die Landesvorsitzende der Gewerkschaft GEW in Mecklenburg-Vorpommern, Sandra Astáras. Wenn die offizielle Angaben der Wahrnehmung von Schülern und Eltern völlig widersprächen, erzeuge das nur Verdruss, warnte sie.

Über 30 Prozent Stundenausfall eingeräumt

Als Elija Walk im vergangenen Jahr Widerspruch gegen seine Abiturnote einlegte, kam die für die Schulen zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) bei einer Überprüfung des Falls sogar auf noch deutlich höhere Ausfallwerte als der Schüler selbst: 16 bis 22 Prozent Ausfall in der zwölften Jahrgangsstufe und in der 13. Jahrgangsstufe sogar über 30 Prozent in jedem der drei Leistungskurse, räumt die Schulaufsicht ein. Anlass zur Korrektur des Abiturzeugnisses gebe es dennoch nicht, denn für die Pflichtinhalte des Lehrplans reichten auch 60 Prozent der vorgesehenen Stunden aus. 40 Prozent seien "individuell gestaltbare Freiräume". Zudem hätte der Beschwerdeführer auch die Schule wechseln können.

Ein Zusammenhang zwischen hohem Stundenausfall und schlechten Leistungen sei "denklogisch ausgeschlossen", heißt es im umfangreichen Schriftwechsel zu dem Fall, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Insbesondere in der Oberstufe sei "von Schülerinnen und Schülern zu erwarten, dass sie die im Unterricht behandelten Themen eigenständig durchdenken und vertiefen", teilte die Schulleitung mit: "Für diese Wiederholung und Vertiefung sind nicht zwingend eine Lehrkraft und Unterricht erforderlich." Bildungsforscher sahen das zuletzt anders: So fand die jüngste Pisa-Studie klare Belege für einen Zusammenhang zwischen Leistungsabfall und Lehrermangel. Dass selbstständiges Lernen nicht vollwertigen Unterricht ersetzen kann, ist spätestens seit den Schulschließungen der Pandemie-Jahre bekannt.

Die ADD schreibt dem Evangelischen Pressedienst (epd): "Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz sich darauf verlassen, dass sie auch bei temporären Unterrichtsausfall umfassend auf Prüfungen vorbereitet werden und ihnen im Hinblick auf Schulabschlüsse keine Nachteile entstehen." Dazu gehöre aber auch "selbstständiges Lernen".

Elija Walk hat zumindest im Eilverfahren keine bessere Note erkämpfen können. Die Richter am Oberverwaltungsgericht Koblenz befanden, er hätte bestenfalls eine Wiederholung der Prüfungen einfordern können und die mangelhafte Unterrichtsversorgung zudem frühzeitig beanstanden müssen. Dem Abiturienten aus der Pfalz geht es aber längst um Grundsätzliches: In einer Petition an den Mainzer Landtag fordert er eine ehrliche Statistik, Beschwerdemöglichkeiten und eine Neuaufstellung der Schulaufsicht.