Einen solchen Trubel hatte Reinhard Lüschow nicht erwartet. Als er am 1. August 2001, einem Montag, um 8.20 Uhr mit schwarzer Weste und weißem Hemd das Trauzimmer im Alten Rathaus von Hannover verließ, drängten sich dort bereits die Fotografen und Kameraleute. "Der ganze Flur war voller Pressemenschen, wir waren sprachlos", sagt der heute 65-Jährige. "Wir hatten nicht damit gerechnet, dass es so hohe Wellen schlägt", erinnert sich der pensionierte Verwaltungsbeamte.
Lüschow und sein inzwischen verstorbener Ehemann Heinz-Friedrich Harre waren vor 25 Jahren das erste gleichgeschlechtliche Paar in Deutschland, das nach dem damals neuen Lebenspartnerschaftsgesetz im Standesamt den Bund fürs Leben schloss. Am 1. August 2001 trat das Gesetz nach zähem politischen Ringen in Kraft. Ähnlich wie bei der Ehe erwarben die Partner damit einen Angehörigenstatus und ein gemeinsames Namens-, Erb- und Mietrecht.
Sie bekamen gegenseitige Unterhaltspflichten, und der Partner konnte in die Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen werden. Formal war ihnen die Ehe allerdings zunächst weiter verwehrt - bis zum 1. Oktober 2017, als die heute gültige "Ehe für alle" in Kraft trat.
"Ein toller Tag, aber auch furchtbar anstrengend"
Heute lebt Reinhard Lüschow mit seinem zweiten Mann Michael in einer Dreizimmer-Wohnung in Hannovers Süden und blickt zufrieden auf seinen "Hochzeitstag" vor einem Vierteljahrhundert zurück. "Es war ein toller Tag, aber auch furchtbar anstrengend", erzählt er.
Der Oberbürgermeister mischt mit
Eigentlich wollten er und sein erster Mann damals nur ihre Beziehung offiziell besiegeln. Doch weil der damalige Oberbürgermeister von Hannover, Herbert Schmalstieg (SPD), gern an der Feier teilnehmen wollte, wurde viel mehr daraus. Schmalstieg bat die Standesbeamten, wegen eines Folgetermins die Zeremonie um eine Stunde vorzuziehen. So waren Lüschow und sein Mann plötzlich die ersten in Deutschland. "Ein Freund sagte uns: Ihr seid jetzt das Gesicht der Schwulen-Ehe."
Zehn Jahre lang hatten sie bis dahin um ihre rechtliche Gleichstellung als Paar gekämpft. Schon 1992 bestellten sie demonstrativ beim Standesamt das Aufgebot - gemeinsam mit 250 männlichen und weiblichen Paaren in Deutschland. Als ihnen die Ablehnung ins Haus flatterte, klagten sie bis zum Bundesverfassungsgericht. "Wir wollten einfach nur gleich behandelt werden", betont Lüschow, der zuvor schon einmal mit einer Frau verheiratet war. Doch diese Ehe ging mit seinem Coming-out in die Brüche.
Ein folgenreiches Gerichtsurteil
Das Gericht urteilte damals zwar noch, dass die Ehe eine Sache zwischen Mann und Frau sei. Doch zugleich verpflichtete es den Gesetzgeber, dafür zu sorgen, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht diskriminiert werden. Als der Bundestag dies mit dem Gesetz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft umsetzte, reagierten Lüschow und Harre sofort: "Wir haben gleich gesagt: Jetzt machen wir es."
Insgesamt haben sich nach Hochrechnungen zwischen 2001 und 2017 in Deutschland rund 53.000 gleichgeschlechtliche Paare das Ja-Wort gegeben. Rund 30.000 von ihnen haben später ab 2017 ihre Lebenspartnerschaft in eine offizielle Ehe umwandeln lassen, schätzt Alexander Vogt vom Vorstand des bundesweiten "Verbands Queere Vielfalt" (LSVD+). Bis heute gibt es nach seinen Angaben noch mehrere Tausend homosexuelle Paare, bei denen die Rechtssituation von 2001 fortbesteht.
Vom Grundgesetz geschützt
"Für viele war die eingetragene Lebenspartnerschaft gefühlsmäßig ihre eigentliche Hochzeit", sagt Vogt. "Sie wollen es vielleicht noch in eine Ehe umwandeln, haben bisher aber die Kurve noch nicht gekriegt." Vogt rät dringend dazu, diesen Schritt zu tun. "Schon allein deshalb, weil die Ehe vom Grundgesetz geschützt ist."
Zudem gebe es bei einer Ehe deutlich mehr Möglichkeiten beim Namensrecht, bei der Adoption von Kindern und beim Versorgungsausgleich. Und international gebe es für eine Ehe mehr Anerkennung. Dennoch sei das Recht von 2001 ein Meilenstein gewesen, betont Vogt. "Ab da war klar, wo die Reise hingeht."
Ein regelrechter Boom
Reinhard Lüschow und sein erster Ehemann haben auch 2017 nicht lange gezögert. Schon am 1. Oktober heirateten sie nach dem neuen Recht ein zweites Mal - erneut als eines der ersten Paare in Deutschland. "Das war das letzte kleine bisschen, das uns noch fehlte." Sein Mann war zu diesem Zeitpunkt schon sehr schwer krank und starb vier Wochen später.
Laut offizieller Statistik haben zwischen 2017 und 2023 bundesweit mehr als 84.800 gleichgeschlechtliche Paare die Ehe geschlossen. Das sind zwei bis drei Prozent aller Ehen insgesamt. Die "Ehe für alle" habe einen regelrechten Boom ausgelöst, erläutert Alexander Vogt vom LSVD+: "Viele haben auf die offizielle Ehe gewartet, weil sie damit mehr Rechte hatten." Dennoch: Im Abstammungsrecht für Kinder, bei Patchwork-Familien und beim Zugang zur Reproduktionsmedizin müsse es weitere Verbesserungen geben.
Gern blättert Reinhard Lüschow im Fotoalbum und betrachtet die Bilder seiner Hochzeit vor 25 Jahren: Die Bräutigam-Sträuße, gebunden aus roten Rosen und weißen Lilien. Die schwulen Cheerleader in golden glitzernden Kostümen. Die bunten Luftballons und die Hochzeitstorte, die Freunde für sie besorgt hatten. Das Erreichte mache ihn auch ein wenig stolz, sagt er: "Es war ein kleiner Schritt für uns, aber ein großer Schritt für die queere Community."
Buchhinweise:
Reinhard Lüschow: In guten wie in schlechten Zeiten - Unser Weg zur Ehe für alle, Pinkvoss Verlag, Hannover 2025, 298 Seiten, gebunden, mit Farbfotos, 24 EUR, ISBN 978-3-932086-45-8
Reinhard Lüschow: Volkers Brief. Mein Leben vor Heinz, Pinkvoss Verlag Hannover 2026, 308 Seiten, gebunden, mit Farbfotos, 24 EUR, ISBN 978-3-932086-54-0
Internet - Verband Queere Vielfalt: www.lsvd.de
Informationen der Bundeszentrale für politische Bildung: https://www.bpb.de/themen/gender-diversitaet/homosexualitaet/274019/stationen-der-ehe-fuer-alle-in-deutschland/
Hintergrund: Lebenspartnerschaften
Das Lebenspartnerschaftsgesetz bildete die Grundlage dafür, dass gleichgeschlechtliche Paare ihrer Verbindung vor 25 Jahren erstmals einen staatlich anerkannten Rechtsrahmen geben konnten. Ähnlich wie bei der Ehe erwarben die Partner damit ab 2001 einen Angehörigenstatus und ein gemeinsames Namens-, Erb- und Mietrecht. Die Rechte wurden im Verlauf der Zeit unter anderem bei Steuern und Erbangelegenheiten weiter an die Ehe angepasst. Die Gleichstellung mit der Ehe erfolgte 16 Jahre später. Mit der "Ehe für alle" trat zum 1. Oktober 2017 auch beim Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche verheiratete Paare eine Angleichung in Kraft.
Heute ist es nicht mehr möglich, eine Lebenspartnerschaft zu begründen. Bis Oktober 2017 geschlossene Lebenspartnerschaften können aber in Ehen umgewandelt werden.
Dem Lebenspartnerschaftsgesetz waren vor 25 Jahren kontroverse politische Auseinandersetzungen vorausgegangen. Erst im Juli 2002 entschied das Bundesverfassungsgericht über eine Klage von Bayern, Sachsen und Thüringen, wonach die Lebenspartnerschaften mit dem Grundgesetz vereinbar sind und bis dahin geschlossene Partnerschaften Bestand haben.
Der Widerstand einiger Bundesländer zeigte sich weiterhin darin, wie das Gesetz umgesetzt wurde. In Bayern verfügte die Staatsregierung, dass die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften nicht in den Standesämtern eingetragen werden dürfen, stattdessen waren Notariate zuständig. Ähnlich war es im badischen Landesteil von Baden-Württemberg, während im württembergischen Teil die Landratsämter die Aufgabe übernahmen. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden die kreisfreien Städte und Landkreise mit der Eintragung beauftragt. Im Saarland galt eine ähnliche Regelung.



