Der Bonner Medizinethiker Hartmut Kreß wünscht sich nach dem Rücktritt von Jens Spahn (CDU) infolge seiner Elternschaft eine sachliche Debatte über eine teilweise Legalisierung der nicht kommerziellen Leihmutterschaft in Deutschland. "Offenkundig ist ein gewisser Bedarf vorhanden", sagte Kreß dem Evangelischen Pressedienst (epd).
"Es ist auf jeden Fall günstiger, wenn man den Sachverhalt angemessen im Inland regelt, als dass man die interessierten Personen ans Ausland verweist." Dort müssten diese dann unter Umständen Bedingungen hinnehmen, die ethisch fragwürdig oder sogar problematisch sind.
Kreß sagte, dass die Fortpflanzungsfreiheit einer jeden Person in Ausgleich gebracht werden müsse mit dem Wohl des Kindes und dem der Leihmutter. Der Kinderwunsch als solcher sei zunächst einmal legitim, sagte der Theologe und Ethiker. Bei einer medizinischen oder biologischen Indikation könne es daher auch vertretbar erscheinen, eine solche Leihmutterschaft in Anspruch zu nehmen.
Vorbild Großbritannien
Vorbild könne etwa Großbritannien sein, wo ein Gesetz die Möglichkeit der Leihmutterschaft seit 1985 regelt. "Die austragende Frau muss freiwillig, eigenverantwortlich auf wohlinformierter Grundlage eingewilligt und zugestimmt haben", sagte Kreß. Ihre Persönlichkeitsrechte dürften nicht eingeschränkt werden, sie behalte etwa das Recht auf Schwangerschaftsabbruch. In Großbritannien entstehe zudem "kein Wildwuchs und kein Abweg einer kommerzialisierten Leihmutterschaft", weil es dort qualifizierte Zentren gebe, die von der nationalen Gesundheitsbehörde kontrolliert würden.
Missbrauch sei weltweit vorhanden und zu bekämpfen, betonte Kreß. "Der geht bis hin zu einer Biosklaverei von Frauen in Entwicklungs- und Schwellenländern", sagte er. "Aus dem Grund ist die kommerzielle Leihmutterschaft für Ausländer zum Beispiel in Indien, aber auch in anderen Staaten völlig zu Recht verboten worden."
Motive in der Bibel zu Leihmutterschaft
Kreß betonte zudem, dass Kinder, die von einer Leihmutter geboren würden, vor Diskriminierung geschützt werden müssten, wenn sie etwa mit einer Behinderung zur Welt kämen. "Das Kind, das geboren wird, ist ein Mensch mit eigenen Rechten und mit eigener Würde. Und es darf von Bestelleltern dann nicht aufgrund bestimmter Eigenschaften, die es nicht erfüllt, abgewiesen werden."
In der Debatte sollten auch die Kirchen ihr "striktes Nein" überdenken, sagte Kreß. Im Fall der katholischen Kirche sei dies sicher aussichtslos, aber die evangelische Kirche sollte sich diskussionsfähig zeigen. Der evangelische Theologe verwies auf Motive in der Bibel, etwa auf den Stammvater Abraham, der eine Leihmutter, damals eine Sklavin, in Anspruch genommen habe, als seine Frau Sara nicht schwanger wurde. Nicht zuletzt werde Leihmutterschaft im Judentum ethisch und religiös nicht verurteilt, und der Staat Israel kenne bereits seit 30 Jahren gesetzliche Regelungen, die Leihmutterschaft ermöglichen.



