Merz: Eltern können arbeiten gehen

Ein Teil des Gesichtes von Merz
Michael Kappeler/dpa
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nimmt an der traditionellen Sommer Pressekonferenz im Haus der Bundespressekonferenz (BPK) teil und antwortet dabei auf die Fragen der Hauptstadtjournalisten.
Kanzler stellt sich Fragen der Presse
Merz: Eltern können arbeiten gehen
Das CDU-geführte Familienministerium will beim Unterhaltsvorschuss sparen und erntet dafür deutliche Kritik, unter anderem aus der SPD. Der Bundeskanzler hält das Vorhaben aber für notwendig.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) stellt sich hinter die geplanten Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende. "Wir sehen hier Entwicklungen, die wir einfach finanziell nicht weiter tragen können", sagte er am Mittwoch bei seiner Sommer-Pressekonferenz in Berlin. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will bald das nötige Gesetzgebungsverfahren einleiten, wie sie der ARD sagte. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf kritisierte das Vorhaben scharf und sprach von einem "Offenbarungseid".

Der Unterhaltsvorschuss sei in erster Linie ein Problem für die Kommunen, sagte Merz. Deren finanzielle Leistungsfähigkeit sei "so massiv bedroht, wie sie es noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland war". Der Unterhaltsvorschuss wird zu 40 Prozent vom Bund finanziert, den Rest teilen sich Länder und Kommunen auf. Die konkrete Verteilung ist je nach Bundesland unterschiedlich.

Prien will, dass der Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag eines Kindes bezahlt wird - heute liegt die Grenze bei 18 Jahren. Merz sagte, die Kürzungen sollten erfolgen, "ohne dass die Kinder davon betroffen sind". Auf den Hinweis einer Journalistin, dass die Kürzungen 16- und 17-Jährige durchaus betreffen würden, sagte Merz, es sei davon auszugehen, dass die alleinerziehenden Elternteile von Kindern dieser Altersgruppe "durch Schule und Betreuung" in der Lage seien, "Arbeit aufzunehmen".

Ähnlich äußerte sich Prien im Interview des ARD-Hauptstadtstudios. Mit Kindern im Alter von 16 oder 17 Jahren sei eine Vollzeitberufstätigkeit vereinbar, sagte sie. Die Ministerin kündigte an, sie wolle mit dem Gesetzentwurf "noch im Juli in die Regierungsabstimmung gehen". Für Bund, Länder und Kommunen ergebe sich ein Einsparpotenzial von mehreren Hundert Millionen Euro.

Ansprüche wurden 2017 deutlich ausgeweitet

SPD-Generalsekretär Klüssendorf forderte Prien auf, die Pläne zurückzuziehen. "Für Alleinerziehende ist der Vorschlag, hier zu kürzen, ein Offenbarungseid, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). "Die überwältigende Mehrheit der Alleinerziehenden sind Frauen, die in Deutschland das mit Abstand höchste Armutsrisiko tragen." Sie dürften nicht in Stich gelassen werden.

Auch Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch sagte der "Rheinischen Post" (Mittwoch), Leistungseinschränkungen für alleinerziehende Elternteile und deren Kinder seien der falsche Weg. "Sie treffen Menschen, die ohnehin schwer belastet sind." Nötig seien stattdessen "Maßnahmen, um Zahlungen bei den Unterhaltssäumigen durchzusetzen".

Alleinerziehende können den staatlichen Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil seinen finanziellen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt. Seit Mitte 2017 kann das Geld so lange fließen, bis das jeweilige Kind 18 Jahre alt wird. Vorher lag die Grenze bei 12 Jahren. Zudem wurde der Vorschuss maximal 72 Monate, also sechs Jahre lang, gezahlt. Seit der Reform von 2017 gibt es keine solche Begrenzung mehr.

Priens Sparpläne gehen auf eine Verabredung von Merz mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder von Ende Juni zurück. Die Länder beklagen eine hohe finanzielle Belastung durch den Unterhaltsvorschuss. Laut Familienministerium flossen 2025 insgesamt rund 3,27 Milliarden Euro. Etwa 585 Millionen holte sich der Staat von den zahlungspflichtigen Elternteilen zurück.