Händler wegen Antisemitismus-Plakat verurteilt

Der wegen Volksverhetzung Angeklagte unterhält sich mit seinem Verteidiger, Jan Smollich
Birgitta von Gyldenfeldt/dpa
Der wegen Volksverhetzung Angeklagte (re.) unterhält sich mit seinem Verteidiger, Jan Smollich.
Justiz zieht Grenze
Händler wegen Antisemitismus-Plakat verurteilt
Ein antisemitisches Schild in einem Flensburger Ladengeschäft hat für den Inhaber spürbare juristische Konsequenzen. Das Amtsgericht zog nun eine klare Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Volksverhetzung.

Ein Flensburger Einzelhändler (60) ist am Montag wegen Volksverhetzung zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte im September 2025 in seinem Schaufenster ein Plakat mit der Aufschrift "JUDEN haben hier Hausverbot!!! Nichts persönliches, auch kein Antisemitismus, kann euch nur nicht ausstehen" aufgehängt, wie der Pressesprecher des Landgerichts Flensburg mitteilte. Das Urteil des Amtsgerichts Flensburg ist noch nicht rechtskräftig. Es sieht vor, dass der Mann zudem 1.200 Euro zahlt. Der Betrag soll der KZ-Gedenkstätte Ladelung zugute kommen.

Mit dem Plakat habe der Angeklagte in einer Weise, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen die in Deutschland lebenden Jüden und Juden zum Hass aufgestachelt, hieß es. Dabei habe er die Menschenwürde dieser Personen durch Verächtlichmachung angegriffen. Die zuständige Richterin habe ausgeführt, der Mann könne sich für seine Äußerung nicht auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen. Dies sei zwar ein ein hohes Gut, die Meinungsfreiheit finde aber dort ihre Grenze, wo die Rechte anderer Menschen verletzt würden. Das sei hier der Fall.

Die Äußerung rufe bewusst Assoziationen an die Boykotthetze gegen jüdische Geschäftsinhaber in der Zeit des Nationalsozialismus hervor. Der Hinweis des Mannes, er habe nur solche Jüdinnen und Juden gemeint, die die Angriffe der israelischen Regierung auf den Gazastreifen guthießen, sei unerheblich, da das Plakat dazu nicht differenziert habe.