Religionsunterricht in Deutschland

Frau hält Grundgesetzbuch
epd-bild/Norbert Neetz
Nach Artikel 7 des Grundgesetzes ist der Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ein ordentliches Lehrfach.
Im Grundgesetz verankert
Religionsunterricht in Deutschland
Der Religionsunterricht ist in Deutschland das einzige Schulfach, das verfassungsrechtlich verankert ist.

Nach Artikel 7 des Grundgesetzes ist der Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ein ordentliches Lehrfach. Er muss "in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften" erteilt werden. In den meisten Bundesländern bildet dieser Artikel die Grundlage des Religionsunterrichtes, auch in Niedersachsen.

Besuchen mindestens zwölf Kinder und Jugendliche einer Religionsgemeinschaft eine Schule oder mehrere benachbarte Schulen, so kann für diese eigener Unterricht erteilt werden, sofern eine Lehrkraft zur Verfügung steht.

Der Religionsunterricht wird nicht nur für evangelische und katholische Kinder und Jugendliche angeboten. Auch jüdische und muslimische sowie alevitische und christlich-orthodoxe Schülerinnen und Schüler können ihn erhalten. Mit diesen Religionsgemeinschaften haben viele Länder eine Vereinbarung über Lehrpläne, Lehrbücher und die Ausbildung der Lehrkräfte geschlossen.

Besonderheiten in manchen Bundesländern

Ausnahmen gibt es in den Ländern Bremen, Berlin und Brandenburg. Dort wird das Fach aufgrund verfassungsmäßiger Besonderheiten vom Staat angeboten, ohne direkte Rückkopplung mit den Religionsgemeinschaften. Einen Sonderweg im bundesweiten Vergleich geht Hamburg, weil der kirchlich mitverantwortete Religionsunterricht dort auch Juden, Muslime und Aleviten miteinbezieht.

Die Fächer Evangelische und Katholische Religion werden in der Regel an allen Schulen angeboten. In Niedersachsen kann dieser Unterricht seit 1998 auch konfessionell-kooperativ erteilt werden. Die Lehrkräfte beider Konfessionen erarbeiten dabei einen schulinternen Arbeitsplan und unterrichten abwechselnd konfessionell gemischte Lerngruppen.

Niedersachsen mit neuer Stoßrichtung

Dieser Weg wurde in Niedersachsen zum neuen Schulfach "Christliche Religion" weiterentwickelt. Damit bedarf es für den konfessionell-kooperativen Unterricht keiner Genehmigung mehr. Das neue Fach soll von August an in den Klassen 1 bis 10 schrittweise eingeführt werden und den bisherigen, meist konfessionell getrennten Unterricht ersetzen. Es soll im neuen Schuljahr zunächst in den Jahrgängen 1 und 5 unterrichtet werden. Parallel gibt es laut Kultusministerium erste Überlegungen, das Konzept im Sekundarbereich II bis zum Abitur fortzusetzen.

Die Inhalte werden von den evangelischen Kirchen und den katholischen Bistümern gemeinsam verantwortet. Das Fach ist grundsätzlich offen für weitere Interessierte, die keiner Kirche angehören. Mit dem neuen Modell übernehmen die beiden großen Kirchen in Niedersachsen nach eigenen Angaben zum ersten Mal in Deutschland gemeinsam die Verantwortung für den Religionsunterricht.

Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind zur Teilnahme am Unterricht in Werte und Normen verpflichtet. In der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium und im Kolleg können sie stattdessen auch das Fach Philosophie wählen.

In Niedersachsen nahmen nach der jüngsten verfügbaren Statistik des Kultusministeriums zum Stichtag 15. August 2024 an den allgemeinbildenden Schulen rund 531.000 Schülerinnen und Schüler an einem christlichen Religionsunterricht teil. Das waren 64,5 Prozent aller Schülerinnen und Schüler. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die einer der beiden großen Kirchen angehören, lag bei rund 51 Prozent.