EKHN schließt Extremisten aus Kirchenämtern aus

EKHN
Verschärfung der Wahlordnung
EKHN schließt Extremisten aus Kirchenämtern aus
Die Kirchensynode in Frankfurt am Main hat ein Gesetz verabschiedet, nach dem Vertreter menschenverachtender Positionen nicht in Kirchenvorstände gewählt werden dürfen.

Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat völkischen Nationalismus und Rechtsextremismus für unvereinbar mit dem christlichen Gottes- und Menschenbild erklärt. Sie verabschiedet am Freitag in Frankfurt am Main eine Verschärfung der Wahlordnung von Kirchenvorständen.

Demnach dürfen keine Personen in Kirchenämter gewählt werden, die "extremistische, antisemitische, rassistische oder sonst menschenverachtende Positionen vertreten oder in Organisationen Mitglied sind oder sich betätigen, die entsprechende Positionen vertreten". Auch könnten entsprechende Äußerungen zum Verlust eines kirchlichen Amtes führen. Die Änderung des Kirchengesetzes wurde einstimmig bei zwei Enthaltungen angenommen.

Jesus Christus habe sich besonders den Schwachen zugewandt, begründet Kirchenpräsidentin Christiane Tietz. Nach christlicher Überzeugung habe jeder Mensch den gleichen Wert, in der Kirche seien alle Menschen willkommen. Das Christentum überschreite Grenzen und sei untrennbar mit dem Judentum verbunden. 

Tietz: Kirche stärkt "Menschenwürde-Demokratie"

"Ich habe die Sorge, dass die AfD unsere Demokratie zerstört", sagte Tietz bereits am Donnerstag zum Auftakt der Kirchensynode in Frankfurt am Main. Sie bezeichnete das Erstarken der AfD bei der jüngsten Landtagswahl in Rheinland-Pfalz und den Kommunalwahlen in Hessen als Gefahr für die "Menschenwürde-Demokratie" und verwies auf das "Regierungsprogramm" der AfD Sachsen-Anhalt, wo im September die Landtagswahl ansteht. In der Präambel werde die Menschenwürde nicht erwähnt, nur noch "gewisse Grundrechte", die eine bei der Wahl unterlegene Minderheit genießen könne.

Auch in anderen evangelischen Landeskirchen existieren vergleichbare Regelungen, etwa in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) oder Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Auch in der pfälzischen Landeskirche und der Landeskirche in Kurhessen-Waldeck haben die Landessynoden eine Unvereinbarkeit von extremistischen Haltungen mit Kirchenämtern beschlossen.

Das neue Kirchengesetz der EKHN soll zum 1. Mai und damit vor der Vorbereitung der Kirchenvorstandswahlen im nächsten Jahr in Kraft treten. Unmittelbar nach dem Beschluss verabschiedeten die Delegierten einstimmig und ohne Enthaltungen eine Resolution für Menschenwürde und Demokratie und gegen Rechtsextremismus und Menschenverachtung.

"Alle Menschen haben gleiche Rechte"

"Am rechten Rand des politischen Spektrums werden christliche Botschaften und Werte zunehmend umgedeutet und im Rahmen einer völkisch-nationalistischen Gesinnung instrumentalisiert", heißt es darin. "Wir setzen uns als Kirche öffentlich dafür ein, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben. Wir widersetzen uns Angriffen auf Einzelne und ganze Menschengruppen."

Die Kirche setze sich nach dem Vorbild Jesu Christi ein für gesellschaftlich Ausgegrenzte, wohnungs- oder arbeitslose Menschen, Geflüchtete und Kranke. "Wir stellen uns einem autoritären Umbau, der Ängste instrumentalisiert, um gezielt Machtpositionen auszubauen, entschieden entgegen", heißt es in der Resolution. Extremistische Parteien zögen ihre Zustimmung aus weltweiten Krisen, die Ängste und Überforderungsgefühle erzeugten, sagte Tietz. Die Erfahrung von Verlusten und die Angst vor sozialem Abstieg würden von Populisten zu Zorn, Ressentiment und Empörung aufgeladen. 

Kinder und Jugendliche nicht inhaftieren

Passend zu den Ausführungen der Kirchenpräsidentin wandte sich die Kirchensynode mit einer Resolution gegen die Umsetzung aller Möglichkeiten, die das Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) den Ländern bietet. Die Synode forderte die Politik in Hessen und Rheinland-Pfalz auf, Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtungen nicht in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken. Asylsuchende sollten nicht wie Straftäter behandelt und in Haftanstalten untergebracht werden. Kinder und Jugendliche wiederum sollten in einem Asylverfahren überhaupt nicht inhaftiert werden.

Mit einer zweiten Resolution unter dem Titel "Sprache öffnet Zukunft - Integrationskurse sichern" kritisierte die Synode, dass durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die freiwillige Teilnahme an Integrationskursen vorläufig ausgesetzt wurde. "Sprache ist Voraussetzung für Integration", heißt es in der Resolution. Der Zugang zu qualifizierter Sprachförderung sei "die Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe, Bildung und Arbeit" und dürfe nicht erst nach Abschluss eines Aufenthalts- oder Asylverfahrens möglich sein.