Sparmaßnahmen bedrohen Hilfen für Menschen mit Behinderung

Schweinchen auf Münzen
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Die Sparpläne würden laut Paritätischem Wohlfahrtsverband vor allem Familien, Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderungen treffen.
Internes Papier offenbart
Sparmaßnahmen bedrohen Hilfen für Menschen mit Behinderung
Das Papier sieht massive Kürzungen vor, die die Rechte von Menschen mit Behinderung einschränken könnten. Von Pooling bis hin zur Anrechnung von Privatvermögen: Die gesetzlich garantierte Teilhabe steht unter Druck. Das sind die Pläne.

Das interne Arbeitspapier "Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen" der Bund-Länder-Arbeitsgruppe enthält verschiedene Vorschläge zur Kostensenkung in der Eingliederungshilfe (EGH).

Unter der Maßgabe der "Effizienzsteigerung" werden grundlegende Teilhaberechte infrage gestellt, schreibt der Paritätische Wohlfahrtsverband. Er hält die Vorschläge für unvereinbar mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die auch in Deutschland gilt. Der Evangelische Pressedienst (epd) dokumentiert die Kürzungspläne für Menschen mit Behinderung auf Grundlage der Stellungnahme des Paritätischen:

Abkehr von Individualleistungen:
Die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen zur sozialen Teilhabe sowie der Schulbegleitung - das sogenannte Pooling - soll zum Regelfall werden. Ein Anspruch auf Eins-zu-eins-Assistenz bestünde nur noch bei Unzumutbarkeit, wobei die Entscheidung hierüber allein beim Leistungsträger liegen soll.

Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts:
Das Recht, über die Form der Hilfe selbst zu entscheiden (zum Beispiel bei der Wohnform), soll unter einen strikten Mehrkostenvorbehalt gestellt werden. Leistungen müssten künftig nur noch gewährt werden, wenn sie "wirtschaftlich angemessen" sind.

Anrechnung von Einkommen und Vermögen:
Die mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) erkämpften Freigrenzen sollen wieder abgesenkt werden. Menschen mit Behinderung müssten ihr privates Geld somit wieder verstärkt für notwendige Unterstützung einsetzen.

Kürzungen bei Hilfsmitteln und Wohnkosten:
Geplant ist eine "Positivliste" für Hilfsmittel oder die Festlegung von Finanzierungsobergrenzen. Wohnkosten in besonderen Wohnformen sollen pauschal nach Statistiken berechnet werden, statt individuelle Mehrbedarfe (beispielsweise für den Platz für Rollstühle oder Assistenzpersonal) zu berücksichtigen.

Streichung von Fahrdiensten:
Spezialisierte Fahrdienste sollen zugunsten der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs eingestellt werden, was eine Einsparung von ungefähr 80 Millionen Euro erzielen soll. Zudem werden Eigenanteile der Betroffenen an den Fahrtkosten geprüft.

Verschiebung in die Pflegeversicherung:
Pflegebedürftige Menschen in besonderen Wohnformen sollen vorrangig Leistungen der Pflegekasse erhalten. Da diese jedoch oft auf niedrige Pauschalen (278 Euro) gedeckelt sind, drohe eine Unterversorgung von Menschen mit Behinderung.

Deckelung von Personalkosten:
Tarifsteigerungen beim Personal der Leistungserbringer sollen nicht mehr in jedem Fall voll refinanziert werden. Zudem werde eine Absenkung der Fachkraftquoten vorgeschlagen.