Was ich beim Geschenke-Umtausch beachten muss

Weihnachtlich verpackte Geschenke liegen unter einem Christbaum
epd-bild/Matthias Schumann
Weihnachten ist Zeit für Geschenke. Doch nicht alles was unter dem Christbaum liegt, findet auch Gefallen. Beim Umtausch muss man ein paar Dinge beachten.
Wenn das Geschenk nicht passt
Was ich beim Geschenke-Umtausch beachten muss
Ob und wie ein Weihnachtsgeschenk umgetauscht werden kann, hängt davon ab, ob es online oder im stationären Handel gekauft wurde. Welche Regeln gelten, weiß Julia Rehberg, Abteilungsleiterin Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hamburg.

Welche Rechte haben Verbraucher, wenn sie ein online gekauftes Geschenk zurücksenden wollen?

Julia Rehberg: Im Online-Handel gibt es das 14-tägige Widerrufsrecht. Das heißt, innerhalb von 14 Tagen kann ich die Ware, wenn sie mir nicht gefällt, grundsätzlich zurücksenden. Oftmals wird diese Frist von den Händlern zur Weihnachtszeit verlängert, sodass auch im neuen Jahr noch Geschenke zurückgegeben werden können.

Was muss beachtet werden, wenn ein Geschenk im Laden anstatt online gekauft wurde?

Rehberg: Im stationären Handel gibt es kein Widerrufsrecht. Die Rückgabe ermöglichen die Händler also freiwillig. Das heißt, ich sollte schon beim Kauf überprüfen, ob es ein Rückgaberecht gibt.

Außerdem bestimmt der Händler die Bedingungen, das heißt, ob die Rückgabe zum Beispiel nur gegen einen Gutschein möglich ist. In der Regel muss der Bon mitgebracht werden und Produkte müssen unbenutzt sein. Manche Produkte können vom Umtausch ausgeschlossen sein, etwa Unterwäsche oder reduzierte Ware.

Was gilt, wenn ein Gutschein verschenkt wurde?

Rehberg: Wenn ich einen Gutschein geschenkt bekommen habe, dann muss ich ihn in diesem Laden einlösen. Es ist also gut, wenn der Schenker sich sicher war, dass der Beschenkte den Laden auch wirklich mag. Man hat keinen Anspruch darauf, den Gutschein ausgezahlt zu bekommen.

Wenn der Gutschein nicht ganz abgefrühstückt wird, also ein Restbetrag bleibt, bekommt man in der Regel auch einen weiteren Gutschein mit dem Restbetrag. Es kann sich also nicht eine Kleinigkeit ausgesucht und der Rest ausgezahlt werden, der Gutschein muss vollständig eingelöst werden.