Alle Beschlüsse der EKD-Synode auf einen Blick

Sitzungssaal der EKD Synode
epd-bild/Heike Lyding
Keine Verkleinerung des Kirchenparlaments, dafür aber eine neue Flaggenregelung - das wurde auf der 6. Tagung der 13. Synode der EKD beschlossen.
6. EKD-Synode zu Ende
Alle Beschlüsse der EKD-Synode auf einen Blick
Das Präsidium der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hatte vorgeschlagen, das Kirchenparlament zur nächsten Wahlperiode um gut ein Viertel der Sitze zu verkleinern. Die Delegierten wollten dem so nicht zustimmen. Zustimmung fand hingegen eine neue Regelung zur Beflaggung an Kirchengebäuden.

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) will sich vorerst nicht zu seiner kommenden Wahlperiode verkleinern. Ein entsprechender Vorschlag wurde von den Delegierten am letzten Tag ihrer Jahrestagung in Dresden zurückgestellt. Zunächst soll ausführlich geprüft werden, welche Folgen es für das Zusammenspiel der EKD-Organe hat, wenn die Zahl der derzeit mehr als 100 Synodalen reduziert wird.

Der "Druck im Kessel" solle aufrechterhalten bleiben, betont die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Christiane Köckler, am Mittwoch in Dresden. Der Synode, die sich 2027 neu konstituiert, sollen daher Vorschläge vorgelegt werden, die das bis dahin amtierende Kirchenparlament mit anderen EKD-Gremien zusammen erarbeitet. Damit würde es möglich, dass die ab 2033 amtierende Synode verkleinert wird.

Vor dem Hintergrund zurückgehender Mitgliederzahlen und Finanzmittel bestehe "unzweifelhaft Handlungsbedarf", sagt Köckler. Doch brauche es eine eingehende Prüfung, bevor eine Entscheidung getroffen werden könne.
Zahl der Synodalen sollte sich stärker an Kirchenmitgliederzahl orientieren
Derzeit gehören der Synode 128 Mitglieder an. 100 Mitglieder werden von den 20 Gliedkirchen gewählt, 28 Mitglieder beruft der Rat der EKD.

Violettes Kreuz auf weißem Grund

Die alte Verordnung zur Beflaggung an Kirchengebäuden wurde am Mittwoch durch eine neue Regelung ersetzt. In dem neuen Kirchengesetz heißt es: "Die Verwendung von Fahnen, Flaggen und ähnlichen Kennzeichen durch die evangelische Kirche dient der Darstellung der Kirche in der Öffentlichkeit." Sie dürfe dem Auftrag der Kirche nicht widersprechen. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und ihre 20 Landeskirchen können aber auch eigene Bestimmungen erlassen. Das Kirchengesetz soll am 1. Januar in Kraft treten und soll die alte Verordnung aus dem Jahr 1947 außer Kraft setzen.

Das Präsidium der EKD-Synode hatte vorgeschlagen, die Verordnung einfach abzuschaffen. Sie erlaubte vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Nationalsozialismus, als sich auch Kirchengemeinden vom Regime instrumentalisieren ließen, nur die Kirchenflagge - violettes Kreuz auf weißen Grund - an Kirchengebäuden.

Eine Auswahl weiterer Beschlüsse 

Abschiebungen

Die Synode sprach sich dafür aus, Abschiebungen aus Schutzräumen wie Krankenhäusern, Schulen und Kindertagesstätten nicht zu vollziehen. Man bitte die Länderbeauftragten der Landeskirchen, sich bei den Landesregierungen dafür einzusetzen, Abschiebungen aus solchen Einrichtungen zu untersagen, heißt es in dem einstimmig angenommenen Antrag.

Diversität

"Die Synode betont, dass eine glaubwürdige Kirche der Gegenwart und Zukunft möglichst viele verschiedene Lebensrealitäten und -welten in ihren eigenen Strukturen angemessen sichtbar machen muss", heißt es in einem Antrag, dem die Synode bei zwei Enthaltungen zustimmte. Die Synode bat den Rat der EKD unter anderem zu prüfen, welche strukturellen Hürden Menschen mit Migrationsgeschichte, People of Colour und anderen diskriminierten Gruppen den Zugang zu Leitungsämtern erschweren. Die Synode forderte außerdem in einem weiteren Antrag einen Bericht auf ihrer Tagung im Jahr 2026 über den Arbeitsprozess "Kirche und Macht". Das Thema wurde als Schwerpunkt auf der diesjährigen Tagung behandelt.

Kasualien

Die Synodalen wollen, dass neue Segenspraktiken für biografische Übergänge, Brüche oder Krisen von jungen Menschen etabliert werden. Dazu baten sie in einem im Plenum verabschiedeten Antrag den Rat der EKD, Ressourcen für die Weiterentwicklung von Segenshandlungen und Kasualien (Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen) mit Blick auf junge Menschen bereitzustellen.

Haushalt

Erstmals hat die EKD-Synode einen Doppelhaushalt für die kommenden zwei Jahre verabschiedet. Der Ergebnishaushalt für das Jahr 2026 sieht ordentliche Erträge in Höhe von rund 270 Millionen Euro vor, das entspricht gut 6 Millionen Euro mehr als im Jahr 2025. Das Finanzvolumen für das Haushaltsjahr 2027 sinkt demnach leicht auf 263 Millionen Euro, was einem Rückgang um etwa 2,5 Prozent entspricht. Größter Posten sind bis 2028 Ausgaben für Leitung, Verwaltung und Versorgungsaufwendungen. Neben den Personalkosten sind dort im Bereich der Sachkosten die Aufwendungen der Generalsanierung des EKD-Kirchenamts in Hannover veranschlagt, die bis 2028 auf 74,2 Millionen Euro steigen.

Seenotrettung

Die Delegierten des Kirchenparlaments haben Angriffe libyscher Milizen auf zivile Rettungsschiffe im Mittelmeer verurteilt. In einem Antrag betonten sie, Seenotrettung sei kein Verbrechen, sondern eine völkerrechtliche Pflicht. Sie forderten die Bundesregierung und die Europäische Union auf, alle Unterstützungsmaßnahmen für die libysche Küstenwache auszusetzen und eine menschenrechtskonforme europäische Seenotrettungsmission unter ziviler oder internationaler Verantwortung aufzubauen. Der Antrag wurde bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen angenommen.

#Synode 2026

Auf ihrer nächsten Tagung 2026 will sich die Synode mit dem Schwerpunktthema Demokratiestärkung beschäftigen. Die Delegierten des Kirchenparlaments stimmten mehrheitlich für diesen Vorschlag aus dem Präsidium. In dem Antrag heißt es, leitend für die Auseinandersetzung seien die Fragen, welchen Beitrag die evangelische Kirche zur Stärkung der rechtsstaatlichen Demokratie leisten könne und welcher Beitrag ihr aus der Gesellschaft zugetraut werde.

Wehrdienst

Die Synode der EKD will in der Diskussion über einen Wehrdienst auch zivile Alternativen stärken. Dazu bittet sie den Rat der EKD gegenüber Bundesregierung und Bundestag dafür einzutreten, Freiwilligendienste als Wehrdienstersatz anzuerkennen und für eine auskömmliche Finanzierung von Freiwilligendiensten im In- und Ausland zu sorgen.

Lesen Sie hier alle aktuellen Nachrichten zur Synode.