Die evangelische Kirche debattiert über ihre Regelung für Flaggen an Kirchengebäuden. Der seit Sonntag in Dresden tagenden Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) liegt ein Vorschlag vor, die alte Flaggenverordnung zu streichen. Die Idee stößt aber auch auf Skepsis. Delegierte des Kirchenparlaments sprechen sich stattdessen für eine Neuregelung aus.
Die seit 1947 geltende Beflaggungsverordnung erlaubt vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Nationalsozialismus, als sich auch Kirchengemeinden vom Regime instrumentalisieren ließen, nur die Kirchenflagge - violettes Kreuz auf weißen Grund - an Kirchengebäuden. Sie werde längst nicht mehr in der Form praktiziert, erklärte die Präses der EKD-Synode, Anna-Nicole Heinrich, den Vorschlag, die Verordnung aufzuheben.
Als Beispiel nannte sie das Hissen der Regenbogenfahne an Kirchengebäuden. Mit der Aufhebung der Verordnung würde es künftig in den Händen einer Kirchengemeinde liegen, welche Flagge sie hisst. Eine Vereinnahmung für staatliche Zwecke sei aber weiter nicht vereinbar mit dem kirchlichen Selbstverständnis, betonte Heinrich. Eine Deutschlandflagge an einer Kirche ist nach ihren Worten damit auch ohne Flaggenverordnung nicht statthaft, weil dies gegen die Trennung von Kirche und Staat verstoßen würde.
Der Synodale Michael Germann sprach sich gegen die ersatzlose Streichung der alten Verordnung aus. In einer Zeit, in der Streit um Symbole eine neue Aktualität habe, bestehe die Gefahr, "dass das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird", sagte er. Er beantragte eine bundesweit für die evangelische Kirche geltende neue Regelung für angemessene Beflaggung, um regional unterschiedliche Regeln zu verhindern. Die Synode tagt bis Mittwoch in Dresden und stimmt erst dann abschließend über die Beflaggungsregeln ab.




