Supreme Court weist Berufung gegen Homo-Ehe ab

ZweiMänner in Smokings zeigen ihren Ehering
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Das Oberste Gericht in den USA hat die Berufung der Ex-Standesbeamtin Kim Davis abgewiesen, die sich aus religiösen Gründen 2015 geweigert hatte, homosexuellen Paaren Trauscheine auszustellen.
Strenggläubige Standesbeamtin
Supreme Court weist Berufung gegen Homo-Ehe ab
Der Streit um die Rechte homosexueller Paare beschäftigt die US-Gesellschaft seit Jahren. Nun wies das Oberste Gericht den Berufungsantrag einer früheren Standesbeamtin ab, die sich weigerte, gleichgeschlechtlichen Paaren Trauscheine auszustellen.

Das Oberste Gericht in den USA hat die Berufung der Ex-Standesbeamtin Kim Davis abgewiesen, die sich aus religiösen Gründen 2015 geweigert hatte, homosexuellen Paaren Trauscheine auszustellen. Davis hatte in ihrem Berufungsantrag vorgebracht, es gehe bei dem Fall um ihre Glaubensfreiheit. Ein Gericht bewertete das damals als rechtswidrig. Davis kam für mehrere Tage in Beugehaft und wurde verurteilt, einem betroffenen Paar 360.000 Dollar Schadensersatz und Anwaltskosten zu zahlen.

In den USA brauchen Paare zum standesamtlichen und kirchlichen Heiraten einen amtlichen Trauschein. Als leitende Verwaltungsbeamtin im 23.000 Einwohner zählenden Landkreis Rowan im Bundesstaat Kentucky war Davis zuständig für Heiratsdokumente. Sie hatte mehrere Paare weggeschickt und berief sich dabei auf die "Autorität Gottes". Der Fall hatte internationales Aufsehen erregt. Namhafte republikanische Politiker verteidigten Davis. Für manche konservative Christen war sie eine Vorkämpferin für Religionsfreiheit.

Wie der als unabhängig geltende juristische Fachdienst scotusblog.com berichtete, verlangte Davis in ihrem Berufungsantrag auch die Rücknahme des Urteils des Obersten Gerichtes von 2015 zur Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe. Die Anerkennung habe "keine Basis in der US-Verfassung", kritisierte sie. Das Gericht begründete seine auf ihrer Webseite bekannt gemachte Ablehnung nicht. Das ist gängige Praxis bei Entscheidungen über Zulassungen.