Die GFF will nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz vom Gericht feststellen lassen, dass pauschale Gebetsverbote an Schulen diskriminierend sind und gegen das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit verstoßen. Insbesondere muslimische Schülerinnen und Schüler seien davon betroffen. Die Grundordnung der Schule verbietet laut GFF unter anderem "die demonstrative Ausübung von religiösen Riten". Das Verwaltungsgericht konnte auf Anfrage einen Eingang der Klage zunächst nicht bestätigen.
Die GFF hatte nach eigenen Angaben bereits 2023 Berliner Schulordnungen auf diskriminierende Regelungen überprüft und in der Folge mehr als 20 Schulordnungen wegen Gebetsverboten, Kleidervorschriften und Deutschpflicht auf dem Schulhof beanstandet. Während die Mehrheit der Schulen einlenkte, habe das beklagte Gymnasium am Gebetsverbot festgehalten.
Die GFF nennt nicht den Namen der Schule. Unter anderem findet sich aber in der Schulordnung des Diesterwegs-Gymnasiums in Berlin-Wedding die zitierte Passage aus der Grundordnung wieder. Bereits 2011 war ein 18-jähriger muslimischer Schüler des Diesterweg-Gymnasiums vor dem Bundesverwaltungsgericht mit seinem Ansinnen gescheitert, einmal am Tag außerhalb der Unterrichtszeiten an seiner Schule beten zu dürfen.