Die Bestattung auf dem Friedhof in Sarg oder Urne werde weiterhin der Normalfall bleiben, sagte der federführende Wissenschaftsminister Clemens Hoch (SPD) in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd): "Wer von sich aus nicht die Initiative ergreift, wird auch künftig auf dem Friedhof beigesetzt." Allerdings gebe es manchen Menschen den unstrittigen Wunsch, auch andere Formen der Bestattung zuzulassen.
Die Landesregierung habe eine große Anzahl entsprechender Briefe bekommen. Der Minister sprach von einer dreistelligen Anzahl von Bitten teils sterbenskranker Menschen, die sich eine schnelle Reform wünschten: "Das ist das erste geplante Gesetz in meiner politischen Laufbahn, bei dem die positiven Zuschriften überwiegen."
Nach den Plänen des Landes soll es künftig beispielsweise erlaubt sein, die Totenasche auf privaten Grundstücken zu verstreuen, Urnen zu Hause aufzubewahren oder in den großen Flüssen Rhein, Mosel, Saar oder Lahn zu bestatten. Die CDU-Opposition im Landtag, aber auch die Kirchen kritisierten die Novelle des über 40 Jahre alten Bestattungsgesetzes. Kritisch gesehen wird insbesondere, dass der Umgang mit Urnen zu Familienstreitigkeiten oder unbeabsichtigtem Verlust führen könne und auf lange Dauer dem Zufall überlassen bleibe.
"Unser Eindruck ist, dass Menschen mit Insignien des Todes sehr, sehr pietätvoll umgehen", hielt Hoch dieser Kritik entgegen. Alternative Formen der Bestattung seien zudem nur nach einer klaren schriftlichen Willensbekundung des Verstorbenen zulässig. Es gehe darum, individuelle Wünsche möglich zu machen, wo dies sinnvoll erscheine: "Ich glaube, dass man fast jede Form der Bestattung in einer würdevollen Form gestalten kann."
Der Wunsch nach einem öffentlich zugänglichen Trauerort sei nachvollziehbar, räumte der Minister ein. Wo dieser Wunsch mit dem Wunsch des Verstorbenen kollidiere, seien auch andere Formen des öffentlichen Gedenkens möglich, regte er an. So könnten Friedhöfe die Installation von Gedenkplaketten für Personen ermöglichen, die gar nicht dort bestattet seien.
Hoch: "Wir wollen keinen innerdeutschen Bestattungstourismus."
Hoch berichtete, an die Landesregierung seien auch noch weitergehende Wünsche herangetragen worden, die das Land bei der Liberalisierung des Bestattungsgesetzes zunächst nicht berücksichtigen wolle, etwa die Bestattung durch eine sogenannte Lavation. Dabei wird der Leichnam in einer starken Lauge zersetzt. Das Bestattungsgesetz sehe jedoch auch künftig nur Erdbestattung oder Kremation als zulässige Formen für den Umgang mit den Körpern Verstorbener vor, betonte der Minister. Zudem würden alle Neuerungen nur für Einwohnerinnen und Einwohner des Bundeslandes Anwendung finden, stellte er klar: "Wir wollen keinen innerdeutschen Bestattungstourismus."
Nach der erwarteten Zustimmung des Landtags würden auch die Kommunen in Rheinland-Pfalz ihre Satzungen anpassen. Dass dabei dann auch die oft als zu streng erachteten Regeln zur Grabgestaltung deutlich gelockert werden, glaubt Hoch eher nicht: "Wir respektieren individuelle Wünsche, aber auf privatem Raum. Auf einem Friedhof gelten viel mehr soziale Normen."