Bischöfin sieht "unauflöslichen Konflikt"

Ultraschallbild einer Schwangerschaft mit Tabletten auf einem Strafgesetzbuch.
epd-bild/Heike Lyding
"Beim Abtreibungsrecht gibt es einen unauflöslichen Konflikt zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und dem Lebensrecht des Ungeborenen", sagt Heike Springhart, Landesbischöfin der Evangelischen Kirche in Baden.
Reform des Abtreibungsrechts
Bischöfin sieht "unauflöslichen Konflikt"
Zu einer möglichen Reform des Abtreibungsrechts äußert sich die badische evangelische Landesbischöfin Heike Springhart: Beim Abtreibungsrecht gebe es einen "unauflöslichen Konflikt" zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und dem Lebensrecht des Ungeborenen.

Zu einer möglichen Reform des Abtreibungsrechts gibt die badische evangelische Landesbischöfin Heike Springhart zu bedenken, dass der Schutz von Ungeborenen nur im Konsens mit der Schwangeren abzuklären sei. "Beim Abtreibungsrecht gibt es einen unauflöslichen Konflikt zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und dem Lebensrecht des Ungeborenen", sagt Springhart.

In dieser Woche hatte die "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts empfohlen. Sie hatte für die Bundesregierung Möglichkeiten für eine Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches geprüft. Bislang regelt Paragraf 218 im Strafgesetzbuch, dass Abtreibungen grundsätzlich strafbar sind, aber bis zur zwölften Woche straffrei bleiben - nach verpflichtender vorheriger Beratung der Schwangeren. 

"Der Schutz des ungeborenen Lebens kann immer nur im Konsens mit der Schwangeren erreicht werden", so die Bischöfin weiter. Auch die Gesellschaft müsse in Verantwortung genommen werden. Deren Aufgabe sei es, dafür zu sorgen, dass Frauen und Familien, "möglichst nicht in Situation kommen, sich zur Abtreibung genötigt zu sehen". Darin liege die Herausforderung, sagt die Bischöfin bei einer Online-Pressekonferenz in Bad Herrenalb.

Für Heike Springhart, Landesbischöfin der Evangelischen Kirche in Baden, kann der Schutz von Ungeborenen nur im Konsens mit der Schwangeren erfolgen.

In Bad Herrenalb findet in diesen Tagen die Frühjahrssynode der Evangelischen Landeskirche in Baden statt. Unter anderem wird das Thema Jugandarbeit besprochen. "So wie wir es machen, funktioniert es. Das ist ein Schatz, den wir bewahren und auch in anderen Bereichen anwenden können", sagt der Landessynodale Gregor Peter bei einer Pressekonferenz anlässlich der in Bad Herrenalb tagenden Frühjahrssynode.

Peter bezieht sich auf die Studie "Jugend zählt 2" der evangelischen Landeskirchen und der Diakonie in Baden-Württemberg, die bei einem Studientag der Synode intensiv diskutiert wurde. Die Studie habe gezeigt, dass die Reichweite der Kinder- und Jugendarbeit sehr groß sei. So nimmt laut Kerstin Sommer, Landesjugendreferentin und Mitherausgeberin der Studie, jedes fünfte Kind zwischen sechs und 17 Jahren regelmäßig an einem Gruppenangebot der badischen Kirche teil.

Zehn Prozent besuchten einen der vielfältigen Kindergottesdienste. "Zum Vergleich: Ein bis zwei Prozent der Erwachsenen gehen zu den Sonntagsgottesdiensten", erläutert Sommer. Synodalpräsident Axel Wermke verwies auf die Umbruchsituation, in der sich die Kirche befindet. Bis 2032 sollten 30 Prozent eingespart werden, sagte er. Das bedeute schmerzhafte Diskussionen darüber, wo in Zukunft Schwerpunkte gesetzt werden sollten. Im Laufe des nächsten Jahres solle es dazu erste Entscheidungen geben. Die Synode tagt noch bis Samstag.