Kirchen veröffentlichen gemeinsame Thesen

Paliativstation im Helios Klinikum Schleswig
© Frank Molter/dpa
Die Kirchen stellen sich in neuen Thesen entschieden gegen jede Form von Kommerzialisierung der Suizidassistenz.
Gegen Werbung für Sterbehilfe
Kirchen veröffentlichen gemeinsame Thesen
Die katholischen Bischöfe und die leitenden evangelischen Theologen aus Niedersachsen und Bremen haben erneut gemeinsame Thesen zur Neuregelung des assistierten Suizids verabschiedet. Zentrales Anliegen sei es, "mit Respekt vor der individuellen Autonomie eine Kultur der Lebensbejahung und gegenseitigen Fürsorge mitzugestalten und hierbei besonders verletzliche Gruppen zu schützen", heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Erklärung.

Niemand dürfe durch Suizidassistenz-Angebote unter Druck geraten und so in seiner Autonomie gefährdet werden, schreiben die Theologen. "Deshalb sprechen sich die Kirchen entschieden gegen jede Form von Kommerzialisierung der Suizidassistenz und Werbung dafür aus." Unverzichtbar sei der spürbare Ausbau der Hospiz- und Palliativarbeit sowie von Angeboten zur Suizidprävention.

Die Unterzeichner fordern, dass die geplante bundesgesetzliche Neuregelung Rechtssicherheit schaffen müsse. Betroffene müssten Orientierung im Entscheidungsprozess bekommen, um eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen zu können. Es gelte zudem, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass eine allgemeine gesetzliche Regelung nicht jede einzelne Grenzsituation zwischen Leben und Tod hinreichend abdecken könne.

Wichtig sei zudem ein hoher Qualitätsstandard für die medizinische und psychologische Begutachtung. Beratungen sollten den Blick auf mögliche Ursachen des Suizidwunsches weiten und auf Hilfen hinweisen. Bereits vor einem Jahr hatten die Kirchen ein erstes gemeinsames Papier zur Suizidassistenz mit ähnlichen Forderungen vorgelegt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 geurteilt, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, hierbei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Eine bis dahin geltende Regelung, die organisierte Suizidassistenz von Sterbehilfeorganisationen verboten hatte, erklärte das Gericht für nicht zulässig. Nun geht es im Bundestag um eine mögliche Folgeregelung.