Feststellungsklage gegen Ex-Papst läuft weiter

Eine Nonne liest die Vatikanzeitung "Osservatore Romano" mit der Nachricht vom Tod des emeritierten Papstes Benedikt XVI.
© Domenico Stinellis/AP/dpa/Domenico Stinellis
Papst Benedikt ist verstorben. Das Verfahren gegen ihn am Amtsgerichte Traunstein läuft dennoch weiter.
Nach Tod von Benedikt XVI.
Feststellungsklage gegen Ex-Papst läuft weiter
Auch nach dem Tod von Papst Benedikt XVI. läuft die sogenannte Feststellungsklage vor dem Landgericht Traunstein erst einmal weiter. Und das, obwohl das Verfahren laut der Zivilprozessordnung nach dem Tod einer Partei eigentlich ruhen müsste.

Das sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag auf Anfrage. Weil der emeritierte Papst allerdings durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird, sei dies nicht der Fall. Das Verfahren richtet sich unter anderem gegen den früheren Papst. Die Klage hat ein Missbrauchsopfer eingereicht, um die Schuldfrage für Schmerzensgeldzahlungen klären zu lassen.

Gerichtssprecherin Andrea Titz teilte auf epd-Anfrage weiter mit, der Prozessbevollmächtigte könne jedoch eine Unterbrechung beantragen, bis die Erben des emeritierten Papstes Benedikt XVI. ermittelt sind. Dafür sei das Nachlassgericht des Amtsgerichtes Traunstein zuständig, hieß es weiter. Sobald die Erben ermittelt seien, können diese das Verfahren aufnehmen oder der Kläger die Aufnahme beantragen. Momentan werde also das Verfahren "gegen die Erben" weiter geführt. Vertreten wurde Benedikt XVI. von der Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells in München. Wie diese auf die neue Situation reagieren wird, ist bislang nicht bekannt.

Im Juni 2022 hatte Andreas Perr, ein Opfer des Missbrauchstäters und früheren Priesters Peter H., die Klage vor dem Landgericht Traunstein eingereicht. Perr hofft, dass das Gericht feststellt, dass H. ihn missbraucht hat und deswegen Schadensersatz leisten muss. Die Klage richtet sich neben dem emeritierten Papst auch gegen den ehemaligen Münchner Erzbischof Kardinal Friedrich Wetter sowie den Ex-Priester H. Das Gericht hatte im Dezember den 28. März 2023 als ersten mündlichen Verhandlungstermin vorgeschlagen - sämtliche Parteien sollten sich bis Mitte Januar dazu äußern, ob ihnen dieser Termin möglich ist.

Peter H. spielt auch im Missbrauchsgutachten des Erzbistums München und Freising vom Januar 2022 eine zentrale Rolle. In den 1990er-Jahren soll H. in der Erzdiözese München mehrere Kinder und Jugendliche missbraucht haben, auch den Kläger. Die Leitung der Erzdiözese rund um den damaligen Erzbischof Kardinal Joseph Ratzinger und späteren Papst Benedikt XVI. hatte den pädophilen Priester im Jahr 1980 im Erzbistum aufgenommen und dessen Umgang mit Jugendlichen nicht unterbunden - obwohl H. zuvor bereits in Essen bei mehreren sexuellen Übergriffen ertappt worden war.