Ordnungsamt fragt Kirchen nach Daten von Konfirmanden

Ordnungsamt fragt Konfirmandendaten an zur Hygienevorschriften Kontrolle
© Friso Gentsch/dpa
Bei den Behörden seien "unendlich viele Anfragen" von Familien mit der Bitte um Ausnahmegenehmigungen für private Feiern im Anschluss an den Konfirmationsgottesdienst eingegangen, so die Leiterin des Kreisordnungsamtes Sonnhild Lindemann.
Ordnungsamt fragt Kirchen nach Daten von Konfirmanden
Die evangelischen Kirchen in Niedersachsen haben irritiert auf eine Anfrage des Ordnungsamtes im Landkreis Oldenburg nach Kontaktdaten von Konfirmanden reagiert.

"Wir sehen derzeit weder einen Anlass noch eine rechtliche Grundlage für eine Herausgabe der Daten", sagte der Sprecher der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Benjamin Simon-Hinkelmann am Montag in Hannover dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Lediglich die ohnehin bereits in den Gemeindebriefen, auf den Internetseiten der Gemeinden oder in der Tagespresse veröffentlichten Namen und das Datum der Konfirmation dürften weitergegeben werden. Keinesfalls aber die Anschriften: "Dafür benötigen die Gemeinden die schriftliche Einwilligung der Eltern." Die Oldenburger Nordwest-Zeitung hatte zuerst über die Anfrage der Behörde berichtet.

"Eine Reihe" Gemeinden angefragt

Simon-Hinkelmann zufolge ist in den fünf evangelischen Landeskirchen kein weiterer vergleichbarer Fall bekannt. Er unterstrich, dass für die Konfirmationsgottesdienste die gleichen Hygienemaßnahmen und Corona-Verordnungen wie für alle anderen Gottesdienste auch gelten: "Wir bitten zudem die Eltern sich kundig zu machen, in welchem Rahmen die anschließenden Familienfeiern zulässig sind."

Die Leiterin des Kreisordnungsamtes, Sonnhild Lindemann, bestätigte dem epd die Anfrage an "eine Reihe" evangelischer, katholischer und freikirchlicher Kirchengemeinden im Landkreis. Neben den Konfirmationsterminen seien auch die Namen und Adressen der Konfirmanden erfragt worden.

Verdacht auf größere Familienfeiern

"Wir haben Anhaltspunkte dafür, dass etliche Familien nicht bereit sind, die Corona-Verordnungen einzuhalten", erläuterte Lindemann. In jüngster Zeit seien "unendlich viele Anfragen" von Familien mit der Bitte um Ausnahmegenehmigungen für die private Feier im Anschluss an den Gottesdienst eingegangen. Doch angesichts der hohen Inzidenzzahlen seien keine Ausnahmen möglich. "Wir haben die Aufgabe, die Einhaltung der Corona-Verordnung zu kontrollieren."

Die Anfrage nach den Namen und Adressen der Konfirmanden sei ausschließlich mit dem Hintergrund erfolgt, dass das Ordnungsamt im Vorfeld über den Ort von potenziell größeren Familientreffen im Zusammenhang mit der Konfirmation informiert sein wollte, sagte die Chefin des Ordnungsamtes: "Anlassunabhängige pauschale Kontrollen an diesen Adressen sind durch den Landkreis Oldenburg nicht vorgesehen."

Dies könne jedoch im Einzelfall bedeuten, dass Mitarbeitende des Ordnungsamtes ungewöhnlich viele Autos vor bestimmten Adressen bei der Polizei melden, sagte Lindemann. Die könne dann gegebenenfalls eine Kontrolle vornehmen. "Wir haben gelernt, ohne Kontrolle scheint es nicht zu gehen", betonte Lindemann.