Landeskirche Braunschweig will Impf-Fall untersuchen

Einwegspritzen für Corona-Impfungen
© epd-bild/Klaus Honigschnabel
Die braunschweigische Landeskirche will den Corona-Impf-Fall im Seesener Alten- und Pflegeheim St. Vitus untersuchen.
Landeskirche Braunschweig will Impf-Fall untersuchen
Die braunschweigische Landeskirche will zu den Corona-Impfungen in Seesener Alten- und Pflegeheim St. Vitus eine Untersuchung in die Wege leiten. Der Fall habe in der Öffentlichkeit Fragen, Irritationen und Unmut hervorgerufen, heißt es in einer Erklärung vom Freitag.

Kritik entzündete sich daran, dass im Januar nicht nur die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende geimpft wurden, sondern auch Leitungspersonen und deren Ehepartner. In der Folge war Thomas Gleicher am 26. Februar von seinen Ämtern als Propst der Propstei Gandersheim-Seesen und als Aufsichtsratsvorsitzender der Einrichtung zurückgetreten.

Die Landeskirche sei dankbar dafür, dass die Leitung des Altenzentrums beschlossen habe, selber eine externe Überprüfung ihres Handelns mit Blick auf eventuelle Regelverstöße in Auftrag zu geben. Diese Überprüfung könne dazu beitragen, die Vorgänge sachgerecht und vollständig aufzuklären, heißt es in der Erklärung. "Unabhängig davon bedauern wir, dass die Integrität unserer Kirche durch die Vorgänge infrage gestellt worden ist. Grundsätzlich sind alle Mitarbeitenden in der Kirche gehalten, sich in ihrer Amts- und Lebensführung so zu verhalten, dass die glaubwürdige Ausübung des Dienstes nicht beeinträchtigt wird."

Vor diesem Hintergrund habe die Landeskirche entschieden, die Vorgänge ebenfalls zu untersuchen. Dafür werde das in solchen Fällen übliche dienstrechtliche Verfahren für Beschäftigte in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis angewendet. In der Folge prüfe das Landeskirchenamt den Sachverhalt und setze die Kirchenregierung als kirchenleitendes Gremium instand, eine dienstrechtliche Beurteilung vorzunehmen. Den Vorsitz der Kirchenregierung hat Landesbischof Christoph Meyns inne.

"Als Kirche sind wir dem Wohl der Hilfs- und Schutzbedürftigen in unserer Gesellschaft verpflichtet", heißt es abschließend in der Erklärung. "Ihnen gilt unsere ungeteilte diakonische Verantwortung."