Heil: Beim Tarifvertrag für Pflege kommt es jetzt auf Kirchen an

Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie über allgemeinverbindlichen Tarifvertrags für Pflegepersonal
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Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für die Pflege hängt an der Position der Diakonie.
Heil: Beim Tarifvertrag für Pflege kommt es jetzt auf Kirchen an
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat erneut an die kirchlichen Wohlfahrtsverbände appelliert, einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Pflege nicht zu blockieren. Die Diakonie berät heute über ihre Position.

"Wir alle wissen, dass wir im Interesse der Fachkräftesicherung zukünftig bessere Löhne und Arbeitsbedingungen in der Pflege brauchen", sagte Heil dem Evangelischen Pressedienst. Ein Weg zu diesem Ziel sei ein bundesweiter Tarifvertrag für die gesamte Branche. "Nachdem sich in einem ersten Schritt die Tarifparteien geeinigt haben, kommt es nun auf die Unterstützung und Zustimmung der Kirchen an", betonte er.

Die Kirchen spielten für die Pflege in Deutschland eine besonders wichtige Rolle. Auch die Diakonie sei dabei eine "unverzichtbare Säule". "Ich bin sicher, dass die Kirchen sich ihrer großen Verantwortung bewusst sind", sagte Heil. Der Minister sicherte zu, dass höhere Entgelte, wie sie im kirchlichen Arbeitsrecht oder in bereits bestehenden Tarifverträgen vereinbart worden seien, unverändert refinanziert werden.

Diakonie pocht auf Dritten Weg

Am 3. Dezember berät die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie über ihre Position im Verfahren mit dem Ziel eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags in der Pflege. Heil strebt solch einen Tarifvertrag an, kann ihn aber nur für allgemeinverbindlich erklären, wenn ein wesentlicher Teil der Arbeitgeber der Branche sich anschließt.

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie sagte, für seinen Verband sei wichtig, dass beim allgemeinverbindlichen Pflegetarif die Einbindung des kirchlichen Arbeitsrechts auf Augenhöhe gewährleistet werde. Dazu gehört es, den sogenannten Dritten Weg zur Findung arbeitsrechtlicher Lösungen zu respektieren. Dies habe bisher Bezahlung und Rahmenbedingungen über dem Branchenschnitt ermöglicht und müsse auch künftig gesichert sein. "Ein allgemeinverbindlicher Pflegetarif darf keine Nivellierung auf dem untersten Lohnniveau bewirken", sagte er.

Derzeit liegt der Mindestlohn in der Altenpflege bei 11,60 Euro im Westen und 11,20 Euro im Osten Deutschlands. Von Juli 2021 an sollen Fachkräfte mindestens 15 Euro in der Stunde bekommen.

Im September hatten die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Arbeitgeberverband BVAP einen vorläufigen Tarifvertrag vereinbart. Der Lohn soll danach ver.di zufolge höher ausfallen als der bislang vereinbarte Mindestlohn. Konkrete Summen werden aber nicht genannt. Bisher ist über den Tarifabschluss nur bekannt, dass Fachkräfte im Jahr 2023 mindestens 18,50 Euro pro Stunde erhalten sollen.