Corona-Ausbruch in Bibelschule - Kontaktpersonen gesucht

Bibelschule Bad Gandersheim Corona
©Swen Pförtner/dpa
Eingang des Glaubenszentrum Bad Gandersheim im Landkreis Northeim. Nach einem Corona-Ausbruch sind Bewohner der Bibelschule auf das Coronavirus getestet worden. 53 Mitarbeiter und Gäste sind positiv.
Corona-Ausbruch in Bibelschule - Kontaktpersonen gesucht
Nach einem größeren Corona-Ausbruch im Glaubenszentrum Bad Gandersheim (Niedersachsen) sucht der Landkreis Northeim nach Kontaktpersonen der Infizierten. 53 Mitarbeiter und Gäste der freikirchlichen Einrichtung sind positiv getestet worden.

Die Nachverfolgung laufe auf Hochtouren, sagte eine Sprecherin des Landkreises Northeim, zu dem der Ort Bad Gandersheim gehört. Aktuell seien im Glaubenszentrum Bad Gandersheim bei 252 getesteten Personen in 53 Fällen Corona-Erkrankungen nachgewiesen. Bei 93 weiteren Tests stehe das Ergebnis noch aus. Das Zentrum umfasst eine freikirchliche konfessionsübergreifende Bibelschule und ein Konferenzzentrum.

Über den Ursprung des Ausbruchs hat der Landkreis nach eigenen Angaben noch keine Erkenntnisse. Bei den Infizierten handele es sich um Mitarbeiter, Gäste und "Personen, die auf dem Gelände agieren", sagte die Sprecherin. Darüber, ob auch schwere Krankheitsverläufe aufgetreten seien, konnte sie keine Angaben machen. Alle Infizierten befänden sich in Quarantäne.

Leben im Ort stark eingeschränkt

Auf der Homepage des Glaubenszentrums heißt es, am vergangenen Wochenende sei bekanntgeworden, "dass im Umfeld der Bibelschule durch einen Außenkontakt eine positive PCR-Testung aufgetreten ist". Die betroffene Person lebe nicht auf dem Gelände der Bibelschule. Dennoch sei das Gesundheitsamt umgehend informiert und eine Großtestung vereinbart worden. Bis zum späten Montagabend hätten Helfer "rund 275 Personen inklusive Kinder" auf das Coronavirus getestet.

Aufgrund der aktuellen Lage hatte der Landkreis Northeim in Bad Gandersheim das öffentliche Leben stark eingeschränkt. Aktuell ist Freizeit- und Vereinssport in öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten. Sporthallen sind geschlossen. Maximal sechs Personen dürfen sich im öffentlichen Raum versammeln. Genauso dürfen maximal sechs Gäste pro Tisch in gastronomischen Betrieben speisen. Beim Besuch eines Museums, einer Ausstellung oder einer Galerie herrscht Maskenpflicht. In Kirchen, Moscheen, Synagogen und bei Zusammenkünften anderer Glaubensgemeinschaften ist das Singen verboten. Dort muss ebenfalls eine Maske getragen werden.