Kommission legt Empfehlungen zur Aufarbeitung von Missbrauch vor

Kindesmissbrauch
© chameleonseye/iStockphoto/Getty Images
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs präsentierte ihre Empfehlungen für die Aufarbeitung.
Kommission legt Empfehlungen zur Aufarbeitung von Missbrauch vor
Die Kommission zur Aufarbeitung von Missbrauch hat ihre Empfehlungen für die Aufklärung von Missbrauch in Institutionen vorgelegt. Sie fordert unabhängige Aufarbeitung und die klare Nennung der Namen von Tätern und Verantwortlichen.
03.12.2019
epd
Von Corinna Buschow (epd)

Berlin (epd). Fast zehn Jahre nach Aufdeckung der Missbrauchsskandale im Jahr 2010 ist das Bedürfnis nach Aufarbeitung weiter groß. Die Institutionen suchten dabei bislang ihre eigenen Wege, weil Erfahrungen und Standards fehlten. Die katholische Kirche beauftragte eine große Studie, die evangelische hat jüngst Studien ausgeschrieben. Auch in Schulen und Sportvereinen sollte es mehr Aufklärung geben, ist die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs überzeugt. Sie präsentierte am Dienstag Empfehlungen für die Aufarbeitung.

Das rund 50-seitige Papier schildert aus Sicht der Experten, worauf Sportvereine, Kirchen oder Schulen bei der Aufarbeitung achten sollen. Grundlage der Empfehlungen waren vor allem auch Erkenntnisse aus Gesprächen mit Missbrauchsopfern.

Aufarbeitung sei zentral für die Prävention

Jede Institution müsse erkennen, dass Aufarbeitung nicht nur mit der Bewältigung der Vergangenheit zu tun habe, sagte die Kommissionsvorsitzende Sabine Andresen. "Eine verborgene Gewaltgeschichte in einer Schule oder einem Verein wirkt in die Gegenwart hinein", sagte sie. Aufarbeitung sei damit auch zentral für Prävention - überhaupt erst Voraussetzung. "Wir sehen es kritisch, wenn sich Institutionen primär der Prävention widmen", sagte sie.

Erster Schritt eines gelungenen Aufarbeitungsprozesses ist nach Ansicht der Kommission ein sensibles Anhören der Opfer. "Betroffenenbeteiligung war oft genug eine sehr kalte, bürokratische Abwicklung von Meldungen", sagte Kommissionsmitglied Heiner Keupp. Betroffene müssten den Aufarbeitungsprozess in allen Etappen begleiten.

Zugang zu allen Dokumenten gefordert

Bei der Aufarbeitung legt die Kommission Wert auf unabhängige Teams, möglichst verschiedener Fachdisziplinen. Interessenkonflikte müssten vorher geklärt, Rechte der Aufarbeitungsteams in einem Vertrag festgehalten werden, erläuterte Kommissionsmitglied Brigitte Tilmann die Empfehlungen. Vor allem müsse vorher klar sein, dass den Aufklärern relevante Personalakten zur Verfügung stehen.

Bei der großen Studie zur Aufklärung von Missbrauch in der katholischen Kirche konnten die Forscher etwa nicht selbst in die Akten schauen. Die Kommission fordert das nun für die Zukunft: "Der Zugang zu Akten, Dokumenten sowie Aktenplänen wird garantiert", heißt es in der in den Empfehlungen enthaltenen Checkliste, die Institutionen als Leitfaden für Aufarbeitung dienen soll.

Auch auf juristische Schwierigkeiten weisen die Empfehlungen hin. Bei Opfern gebe es eine klare Erwartung, Täter auch namentlich zu nennen, erklärte Tilmann. Viele Taten seien aber nicht zur Verurteilung gekommen, könnten es wegen der Verjährung teilweise auch gar nicht mehr. Die Bezeichnung als "Täter" müsse daher abgewogen werden, erklärte Tilmann. Dennoch plädiert die Kommission eher für den Begriff "Täter". "Aufarbeitung, wie wir sie meinen, benennt konkrete Verantwortlichkeiten", betonte Kommissionsmitglied Matthias Katsch.

Die beim Missbrauchsbeauftragten Johannes-Wilhelm Rörig angesiedelte Kommission wurde 2016 gegründet. Sie hat die Aufgabe, sexuellen Kindesmissbrauch vor allem durch die Anhörung von Betroffenen zu untersuchen.