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Entschädigung für Opfer sexueller Gewalt
Betroffene gehen leer aus
chrismon: Das Aus für den "Fonds sexueller Missbrauch" kam ziemlich überraschend. Jetzt können Menschen, die in Kindheit und Jugend sexuell missbraucht worden sind, keine Hilfen mehr beantragen – etwa Geld für eine Therapie oder einen Assistenzhund. Warum wurde der Fonds beendet?
Kerstin Claus: Dies war eine Entscheidung des Familienministeriums, das für den Fonds verantwortlich zeichnet. Es war abzusehen, dass der Fonds eine millionenschwere Finanzierungslücke hat. Der Bundesrechnungshof hatte bereits im vergangenen Frühjahr eine rasche Abwicklung gefordert, daher konnten Betroffene auch nur noch bis Ende August 2025 Erstanträge einreichen. Dass die verfügbaren Mittel bereits früher als erwartet aufgebraucht waren und daher die Frist im Juni rückwirkend auf den März vorgezogen wurde, kam auch für mich überraschend. Für Betroffene war dies ein verheerendes Signal. Der Haushalt 2025 befindet sich nun in der parlamentarischen Abstimmung. Daher liegt es jetzt an den Abgeordneten, ob sie die Verantwortung gegenüber den Betroffenen annehmen und die Mittel im Haushalt doch noch zur Verfügung stellen.
Viele Betroffene sind verzweifelt: Es fühle sich an wie damals als Kind, als ihnen niemand geholfen hat. Nun gibt es das reformierte soziale Entschädigungsrecht für alle Opfer von Gewalt – warum stellen Betroffene nicht darüber einen Antrag?