Evangelische Kirche kritisiert Seehofer-Pläne zur Abschiebung

Bayerische Justizvollzugsanstalt
© Marcus Führer/dpa
Abschiebehäftlinge sollen in Bayern in normalen Gefängnissen untergebracht werden, wenn auch von den anderen Strafgefangenen getrennt.
Evangelische Kirche kritisiert Seehofer-Pläne zur Abschiebung
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) warnt vor einer Verschärfung der Abschiebepraxis. Der Bundesinnenminister möchte die Abschiebung von Menschen ohne Bleiberecht besser durchsetzen.

Die Pläne von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CDU) seien "äußerst problematisch", sagte Prälat Martin Dutzmann, Bevollmächtigter des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland, der "Stuttgarter Zeitung" und den "Stuttgarter Nachrichten". Seehofers Gesetzentwurf beinhalte "zahlreiche Verschärfungen des geltenden Rechts, die zu humanitären Härten führen werden".

Das Bundeskabinett soll nach den Plänen des Innenministeriums am 17. April das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" auf den Weg bringen. Seehofer will mit dem Gesetz erreichen, dass mehr Abschiebungen von Ausländern ohne Bleiberecht in Deutschland durchgesetzt werden. Die Vorlage des Innenministers soll unter anderem ermöglichen, Abschiebehäftlinge in normalen Gefängnissen unterzubringen, wenn auch von den anderen Strafgefangenen getrennt. "Besonders kritisieren wir die im Entwurf vorgesehene erhebliche Ausweitung der Möglichkeit, Menschen zu inhaftieren", wird Dutzmann von den Zeitungen zitiert: "Die Evangelische Kirche in Deutschland achtet das Interesse des Staates, die Ausreisepflicht von Personen durchzusetzen, die kein Recht haben, sich in der Bundesrepublik Deutschland aufzuhalten." Freiheitsentzug sei aber "der tiefste Eingriff in die Freiheitsrechte eines jeden Menschen und nur zulässig, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen".

Über Zulässigkeit und Dauer von Freiheitsentzug entschieden deshalb in Deutschland ausschließlich Gerichte. "Dieser grundgesetzlich geschützte Richtervorbehalt wird nun im Ausreisegewahrsam umgangen", kritisierte der EKD-Vertreter. "Das halten wir für äußerst problematisch." Auch die Erweiterung der Haftgründe müsse überdacht werden. "Das Trennungsgebot von Straf- und Abschiebungshaft ist einzuhalten", forderte Dutzmann.