Lilie: Wollen selbst entscheiden, wann jemand evangelisch sein muss

Holzkreuz auf Holztisch
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Ein Holzkreuz liegt auf einem Holztisch. (Symbolbild)
Lilie: Wollen selbst entscheiden, wann jemand evangelisch sein muss
Mit der Verfassungsklage gegen Urteile zur kirchlichen Einstellungspraxis will sich die Diakonie nach Worten ihres Präsidenten Ulrich Lilie gegen eine unzulässige Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts von Religionsgemeinschaften wehren.
19.03.2019
evangelisch.de
Corinna Buschow

"Wir sind aus gutem Grund evangelisch. Deshalb müssen wir auch die Möglichkeit haben, unser evangelisches Profil deutlich zu machen", sagte Lilie dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das gelte auch für die Möglichkeit, "dass wir zunächst grundsätzlich von unseren Mitarbeitenden erwarten, dass sie evangelisch sind", sagte der Diakonie-Präsident.

Die Diakonie hat am Dienstag mitgeteilt, dass sie Verfassungsklage gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts und ein vorhergehendes des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eingelegt hat. Beide Gerichte hatten im vergangenen Jahr entschieden, dass Kirchen und ihre Einrichtungen nicht in jedem Fall von Stellenbewerbern die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche verlangen dürfen.

Der EuGH urteilte im April 2018, dass die Voraussetzung wesentlich für die tatsächliche Arbeit und gerechtfertigt sein müsse. Das Bundesarbeitsgericht sprach auf dieser Grundlage im Oktober der Klägerin eine Entschädigung zu. Die konfessionslose Bewerberin hatte sich erfolglos um eine Referentenstelle beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung beworben.

Lilie sagte, von der grundsätzlichen Möglichkeit, die Kirchenzugehörigkeit zu erwarten, gebe es bereits Ausnahmen und Öffnungsregelungen im kirchlichen Arbeitsrecht. "Aber wir möchten selbst entscheiden können, wann von diesem Grundsatz abgewichen werden kann", sagte er.

Der EuGH habe bei seiner Entscheidung nicht ausreichend beachtet, "dass die Kirchen in Deutschland eine ganz andere Rolle und Funktion in der Gesellschaft haben als etwa in Frankreich oder Ungarn", argumentierte Lilie. Diese besondere Rolle sei durch EU-Recht geschützt. "Jetzt brauchen wir Klarheit darüber, dass unser Recht nicht durch EU-Rechtsprechung ausgehöhlt wird", sagte Lilie.