Familiengerichte ordnen häufiger Freiheitsentzug für Kinder an

Mehr Freiheitsentzug bei Unterbringung in Heimen.
Foto: Getty Images/zodebala
Immer mehr Minderjährigen mit erheblichen Problemen wird in Heinen die Freiheit entzogen.
Familiengerichte ordnen häufiger Freiheitsentzug für Kinder an
Wie die "Passauer Neue Presse" berichtet, ordnen Familiengerichte dreimal so viel Freiheitsentzug für Kinder an, als noch vor zehn Jahren.

Laut der "Passauer Neuen Presse" (Mittwoch) genehmigten Familiengerichte im Jahr 2016 in 15.534 Fällen, dass Minderjährigen mit erheblichen Problemen die Freiheit entzogen wird. 2006 hatte diese Zahl demnach bei 6.016 gelegen. Die Zahlen gehen aus einer Antwort des Bundesfamilienministeriums auf eine Anfrage der Linken-Fraktion hervor, die der Zeitung vorliegt.

Die Betroffenen sind der Zeitung zufolge häufig Opfer häuslicher oder sexueller Gewalt, kommen aus Haushalten von Drogensüchtigen, haben psychische Störungen oder sind Intensivstraftäter. Nach Paragraf 1631b BGB ist die Unterbringung in Heimen mit Freiheitsentziehung zulässig, wenn sie zum Wohl des Kindes, insbesondere zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung, erforderlich ist und der Gefahr nicht auf andere Weise begegnet werden kann.

"Wir fordern eine fachliche und personelle Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe, mehr Beteiligungs- und Mitspracherechte für Kinder und Jugendliche und das Ende für jegliche Formen der geschlossenen Unterbringung", erklärte der Linken-Politiker Norbert Müller gegenüber der PNP. "Freiheitsentzug ist kein Mittel der Erziehung."