Seehofer: Gefährder dürfen nicht bleiben

Seehofer: Gefährder dürfen nicht bleiben
Gefährder dürfen nach Ansicht von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nicht in Deutschland bleiben. "Die Bevölkerung erwartet das auch von uns", sagte Seehofer den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). Wenn das richtig sei, müsse auch ein Mann wie Sami A. außer Landes gebracht werden, sagte der Innenminister zu der Debatte um die unrechtmäßige Abschiebung des Islamisten nach Tunesien. Er habe nicht einsehen können, dass sich jemand wie Sami A. darauf berufe, dass er in Tunesien nicht menschenwürdig behandelt werde.

Seehofer erklärte, Tunesien sei ein sicherer Herkunftsstaat, in dem keine politische Verfolgung stattfinde. Sami A. habe in Tunesien aus der Haft heraus Interviews gegeben und sei inzwischen sogar frei. Die Entscheidung der Justiz, dass die Abschiebung rechtswidrig sei, sei jedoch zu akzeptieren, "ganz gleich, ob man sie nachvollziehen kann oder nicht".

Derzeit lasse Tunesien den Mann nicht ausreisen, sagte Seehofer. Das Auswärtige Amt bemühe sich um eine Zusicherung zu bekommen, dass er nicht gefoltert werde. Er selbst habe auch mit dem tunesischen Innenminister telefoniert und ihn gebeten, auf die Verbalnoten zu antworten.



Das nordrhein-westfälische Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration erklärte, dass die weitere Entwicklung in Tunesien abzuwarten bleibe. Das Oberverwaltungsgericht Münster sage in seinem Beschluss selbst, dass derzeit eine Rückholung nicht möglich sei, teilte das Ministerium am Freitag in Düsseldorf auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit. "Zur Vorbereitung einer Rückführung stehen wir mit den zuständigen Behörden auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene in ständigem Austausch", hieß es.

Der mutmaßliche frühere Leibwächter des Gründers des Terrornetzwerks Al Kaida, Osama bin Laden, war im Juli auf Anweisung der Landesregierung von NRW, wo er seit Jahren in Bochum lebte, ausgeflogen worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen kurz zuvor in einem Eilbeschluss die Abschiebung untersagt hatte. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte als ranghöchstes Gericht in NRW dann entschieden, dass Sami A. aus Tunesien nach Deutschland zurückgeholt werden müsse.