Staat zahlt Unterhaltsvorschuss für fast 714.000 Kinder

Staat zahlt Unterhaltsvorschuss für fast 714.000 Kinder
Kritik an geringer Rückzahlungsquote
Die Zahlung von Unterhaltsvorschüssen an Alleinerziehende ist stark gestiegen. Nach der gesetzlichen Neuregelung Mitte 2017 habe sich die Zahl der Kinder, die den Vorschuss erhalten, um 300.000 erhöht, teilte das Bundesfamilienministerium am Dienstag mit. Im März 2018 sei diese Leistung für rund 714.000 Kinder gezahlt worden. Den Vorschuss zahlt der Staat an Alleinerziehende, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Die Grünen kritisieren einen geringen Erfolg der Rückforderungen.

"Alleinerziehend zu sein, ist ein großes Armutsrisiko", sagte Ministerin Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). "Es geht hier um jede fünfte Familie in Deutschland. In den allermeisten Fällen sind Frauen betroffen". Zuerst hatte die "Süddeutsche Zeitung" über die Entwicklungen berichtet.

1,1 Milliarden Euro habe der Staat im Jahr 2017 an Unterhaltsvorschuss für Kinder ausgegeben, deren Eltern, keinen Unterhalt zahlen, hieß es aus Regierungskreisen. Den offiziellen Bericht zu den Auswirkungen der Reform von 2017 habe Giffey am Montag in die Ressortabstimmung gegeben.

Die Grünen-Politikerin Ekin Deligöz kritisierte einen zu geringen Rückfluss der vorgeschossenen Mittel. 2017 sind nach Angaben aus Regierungskreisen 209 Millionen Euro des Vorschusses erfolgreich von den zahlungspflichtigen Elternteilen zurückgefordert worden. Das sind zwar elf Millionen mehr als 2016. Da die Höhe der Zahlungen von 861 Millionen auf 1,1 Milliarden Euro gestiegen ist, ist die Quote trotzdem gesunken.

Deligöz, die im Haushaltsausschuss für das Bundesfamilienministerium zuständig ist, forderte: "Dieser Fehler muss nun schleunigst korrigiert werden." Im Herbst wolle der Bundesrechnungshof einen Bericht zu den Rückzahlungen vorlegen.

Mit der Reform des Unterhaltsvorschusses im August 2017 wurde die Zahl der berechtigten Kinder rückwirkend zum 1. Juli des Jahres deutlich ausgeweitet. Zuvor war der Anspruch auf sechs Jahre begrenzt. Kinder im Alter von zwölf Jahren und älter waren von der Regelung generell ausgenommen. Nun besteht der Anspruch bis zur Volljährigkeit. Der Betrag liegt zwischen 154 Euro und 273 Euro. Einschränkungen gibt es für Hartz-IV-Haushalte.