Christliche Kirchen für weitere Schritte in der Ökumene

Wo lebt die Ökumene?
Foto: Jörg Sabel/stock.adobe
"In besonderer Weise sind dabei die konfessionsverbindenden Ehen und Familien in unseren Mitgliedskirchen in den Blick zu nehmen", heißt es in dem Papier "Ökumene nach 2017".
Christliche Kirchen für weitere Schritte in der Ökumene
Die christlichen Kirchen in Deutschland fordern weitere, konkrete Schritte in der Ökumene. Die Delegierten der Kirchen wünschten sich ein noch stärkeres Miteinander aller christlichen Kirchen in Deutschland, teilte die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) am Donnerstag zum Ende ihrer zweitägigen Mitgliederversammlung in Mainz mit.

Es sei "besonders wichtig, dass für die Gläubigen aller Kirchen konkrete ökumenische Fortschritte spürbar werden", heißt es in einer Erklärung, die die Teilnehmer verabschiedeten.

"In besonderer Weise sind dabei die konfessionsverbindenden Ehen und Familien in unseren Mitgliedskirchen in den Blick zu nehmen", heißt es in dem Papier "Ökumene nach 2017". Die in der ACK verbundenen Kirchen wollen sich ökumenischen Aufgaben in den kommenden Jahren demnach "gemeinsam und mit neuem Mut" stellen.

Zugleich würdigten die Delegierten die neue Qualität der Ökumene in Deutschland. Das Jahr 2017, in dem das 500. Reformationsjubiläum gefeiert wurde, habe die Ökumene verändert, wird in dem Papier betont. "Es wurde sichtbar, dass die Konfessionen im Bekenntnis zum schöpferischen Wirken Gottes, im Glauben an Jesus Christus als Gott und Heiland sowie in der Gemeinschaft des heiligen Geistes zutiefst miteinander verbunden sind." Es sei auch möglich gewesen, "die vielfältigen Verletzungen klagend vor Gott zu tragen, die Christen einander zugefügt haben".

In dem 1948 gegründeten kirchlichen Dachverband sind neben den evangelischen, orthodoxen und römisch-katholischen Kirchen auch die Alt-Katholiken und Anglikaner sowie Freikirchen zusammengeschlossen. Die Mitgliederversammlung ist das oberste, beschlussfassende Leitungsorgan der ACK. Sie besteht aus den 50 Delegierten der Mitglieder, Gastmitglieder sowie ständigen Beobachter, die von den Kirchen für die Dauer von fünf Jahren benannt werden. Die Mitgliederversammlung tagt in der Regel zweimal jährlich.