DGB: Arbeitslosenquote bei Schwerbehinderten muss gesenkt werden

DGB: Arbeitslosenquote bei Schwerbehinderten muss gesenkt werden
Zehn Jahre nach Verabschiedung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen zieht der DGB für Deutschland eine ernüchternde Bilanz.

Noch immer sei die Arbeitslosenquote bei Schwerbehinderten höher als bei Menschen ohne Behinderung - "ein echtes Armutszeugnis für die Arbeitgeber", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Donnerstag in Berlin. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit lag die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen 2015 bei 13,4 Prozent, die allgemeine Arbeitslosenquote betrug 8,2 Prozent.

"Viele Unternehmen unterlaufen noch immer die gesetzlich vorgeschriebene Quote für die Beschäftigung Schwerbehinderter", kritisierte Buntenbach. Rund ein Viertel der Firmen beschäftige sogar keinen einzigen Schwerbehinderten. 


Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Sie liegt pro Monat und unbesetztem Pflichtplatz zwischen 125 und 320 Euro.

Der DGB forderte eine Anhebung der Ausgleichsabgabe auf 750 Euro. "Offensichtlich ändert sich nichts, solange Verstöße gegen die Beschäftigungspflicht aus der Portokasse bezahlt werden können", sagte Buntenbach.