Um Menschen mit Behinderungen den Alltag zu erleichtern, will die Bundesregierung die Vorgaben zur Barrierefreiheit verändern. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Entwurf des Bundessozialministeriums zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Erstmals soll das Gesetz auch Vorgaben für die Privatwirtschaft machen. Doch Fachleute halten diese für unzureichend.
Der Entwurf enthält unter anderem die Vorgabe, dass Gebäude des Bundes spätestens 2045 barrierefrei zugänglich sein müssen - für kommunale Gebäude wie Rathäuser oder Kfz-Zulassungsstellen gilt das BGG nicht. Zudem sollen die Pflichten der Bundesbehörden zur barrierefreien Kommunikation erweitert werden. Das betrifft etwa amtliche Bescheide und Formulare.
Bas nennt Entwurf "wichtigen Schritt"
Private Firmen sollen zwar verpflichtet werden, Menschen mit Behinderungen Zugang zu ihren Produkten und Angeboten zu ermöglichen. Allerdings sollen "alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung" gelten. Dazu könnten die Unternehmen also nicht verpflichtet werden. Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) bezeichnete den Entwurf dennoch als "wichtigen Schritt hin zu mehr gelebter Inklusion in Deutschland".
Der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel äußerte sich unzufrieden. Das Ziel, Deutschland auch im privaten Bereich barrierefrei zu machen, werde nicht erreicht, erklärte er. Zwar bringe der Entwurf punktuelle Verbesserungen. Gelte die Verbreiterung einer Tür oder der Einbau eines Fahrstuhls immer als unverhältnismäßig, "kommen wir aber langfristig nicht weiter". Da zudem keine Bußgelder oder Schadenersatzverpflichtungen für private Firmen vorgesehen seien, bleibe der Entwurf "ein zahnloser Tiger", urteilte Dusel.
Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, nannte den Entwurf eine verpasste Chance. Im Alltag dürfte sich für Betroffene dadurch nur wenig ändern, erklärte sie. Die Reform bringe minimale Fortschritte und schaffe maximale Unsicherheit.
VdK fordert Nachbesserungen
Ähnliche Kritik kam vom Sozialverband VdK. Die Privatwirtschaft müsse "dringend gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden, und auch die Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte muss garantiert sein", sagte Verbandspräsidentin Verena Bentele dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Bisher reicht der Entwurf hier nicht aus und erfordert Nachbesserungen."
Das Deutsche Institut für Menschenrechte drang darauf, angesichts der alternden Bevölkerung die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht länger einzuschränken. Der vorliegende Entwurf drohe jedoch genau das zu bewirken. Er bliebe hinter den Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurück und sei überdies langfristig unwirtschaftlich.
Eigentlich hatte die Bundesregierung den Gesetzentwurf schon im vergangenen Sommer beschließen wollen. Zur Verzögerung sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, am Mittwoch, das Bundeswirtschaftsministerium habe "Bedenken" gehabt. Die Kritik der Fachwelt an dem Entwurf sei ihm bekannt. Bei der nun anstehenden Beratung im Bundestag würden die Abgeordneten "intensiv hinschauen, um wirklich gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen auch möglich zu machen".


