Bundesrat gibt grünes Licht für zahlreiche Sozialgesetze

Bundesrat gibt grünes Licht für zahlreiche Sozialgesetze
Kürzung von Leistungen für Asylbewerber findet aber keine Mehrheit
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr grünes Licht für zahlreiche Sozialgesetze gegeben. Durchfallen ließ die Länderkammer am Freitag in Berlin aber Kürzungen bei der Sozialhilfe für Flüchtlinge.

Die Länder mit grüner und linker Regierungsbeteiligung stimmten dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz nicht zu. Beide Seiten können nun den Vermittlungsausschuss anrufen. Zuvor hatte die Länderkammer die neuen Hartz-IV-Regelsätze für das kommende Jahr gebilligt. Sie steigen für alleinstehende Erwachsene um fünf auf 409 Euro. Kinder erhalten je nach Alter zwischen fünf und 21 Euro mehr im Monat. Die Sozialhilfe für behinderte erwachsene Sozialhilfeempfänger steigt um 20 Prozent.

Parallel sollten Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen werden, denen aber die Länder mit grüner und linker Regierungsbeteiligung nicht zustimmten. Danach sollen alleinstehende Flüchtlinge in Sammelunterkünften ab 2017 nur 90 Prozent der Leistungen zum Lebensunterhalt bekommen und die Sachleistungen gegenüber den Geldleistungen noch ausgeweitet werden. So müssen Flüchtlinge in eigenen Wohnungen die Ausgaben für Strom künftig extra beantragen, weil sie nicht mehr in den Geldleistungen enthalten sind.

Beschäftigte in Behinderten-Werkstätten erhalten mehr Geld

Zustimmung fand im Bundesrat indes eine Einschränkung der Sozialhilfeansprüche für EU-Ausländer. Sie erhalten künftig erst Leistungen, wenn sie fünf Jahre in Deutschland leben. Nach bisheriger Rechtsprechung konnten sie schon nach einem halben Jahr staatliche Hilfen beantragen.

Der Bundesrat brachte auch die umfassende Reform der Behindertenhilfe ab dem kommenden Jahr auf den Weg. Sie soll dafür sorgen, dass behinderte Menschen im Alltag und im Beruf so weit wie möglich selbstständig leben können. Zu den wichtigsten Änderungen zählen eine deutliche Erhöhung der Freibeträge für Einkommen und Ersparnisse von behinderten Berufstätigen, die Eingliederungshilfe beziehen. Auch die Einkommen von Ehepartnern werden künftig nicht mehr herangezogen. Das hatten die Betroffenen als faktisches "Heiratsverbot" empfunden.

Mit Lohnkostenzuschüssen soll die Integration behinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt gefördert werden. Beschäftigte in Behinderten-Werkstätten erhalten mehr Geld. Das neue Bundesteilhabegesetz, das unter Beteiligung und Protesten der Behinderten-Selbsthilfegruppen und Verbänden erarbeitet worden war, sieht außerdem Vereinfachungen bei der Beantragung von Leistungen vor und mehr unabhängige Beratungsstellen. Die Länder forderten den Bund erneut auf, seine Zusagen einzuhalten, sie finanziell zu entlasten, auch wenn die Ausgaben für die Eingliederungshilfe weiter steigen. Die Ausgaben liegen bei 17 Milliarden Euro im Jahr. Rund 700.000 Menschen beziehen Eingliederungshilfe.

Dem Bundesrat lag außerdem das dritte Pflegestärkungsgesetz vor, das die Pflegereform abschließt, von der ab dem kommenden Jahr insbesondere demenzkranke Menschen profitieren. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass die Verbesserungen auch Sozialhilfeempfängern zugutekommen. Außerdem stärkt es die Kommunen bei der Pflegeberatung.

Schließlich stimmte der Bundesrat in einer besonders langen Sitzung auch der Novelle des Arzneimittelrechts zu, die auch die im Bundestag lange umstrittene Liberalisierung von klinischen Studien mit Demenzkranken umfasst. Danach können künftig Demenzkranke auch dann an Medikamententests beteiligt werden, wenn sie selbst keinen Nutzen mehr davon erwarten können. Voraussetzung ist, dass sie in noch gesundem Zustand nach ärztlicher Beratung eine entsprechende Verfügung hinterlegt haben.