Menschenrechtsbericht: Flüchtlingsaufnahme war Verpflichtung

Flüchtlinge nehmen am 11.11.2016 an einen Erstorientierungskurs für Asylbewerber mit unklarer Bleibeperspektive in einer Flüchtlingsunterkunft in Berlin teil.
Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka
Flüchtlinge nehmen an einen Erstorientierungskurs für Asylbewerber mit unklarer Bleibeperspektive in einer Flüchtlingsunterkunft in Berlin teil.
Menschenrechtsbericht: Flüchtlingsaufnahme war Verpflichtung
Humanität und Restriktionen: Der erste Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte zieht eine gemischte Bilanz der deutschen Flüchtlingsaufnahme seit dem Sommer 2015.

In dem Bericht heißt es, Deutschland sei seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen gerecht geworden, als das europäische Asylsystem versagte. Der zusätzlich in leichter Sprache verfasste Bericht bringt es noch kürzer auf den Punkt: "Deutschland hat besser gehandelt als viele andere Länder in Europa." Kritisch sehen die Autoren aber die zahlreichen Asylrechtsverschärfungen seitdem - und die durch den CDU-Parteitag aufgeflammte Debatte um härtere Regeln bei der Abschiebung.

Ein im vergangenen Jahr verabschiedetes Gesetz verpflichtet das Menschenrechtsinstitut dazu, einmal jährlich dem Bundestag einen Bericht über die Menschenrechtslage in Deutschland vorzulegen. Schwerpunkt der ersten Dokumentation, die den Zeitraum Januar 2015 bis Juni 2016 betrachtet und am Mittwoch in Berlin veröffentlicht wurde, war das Thema Flucht. Der Bericht lobt, dass Zugänge eröffnet und bürokratische Hürden abgebaut worden seien. Das betrifft etwa die Teilnahme an Integrationskursen und den Zugang zum Arbeitsmarkt.

"Andererseits wurden zahlreiche restriktive Maßnahmen ergriffen, die menschenrechtlich problematisch sind", heißt es im Bericht. Verwiesen wird etwa auf die Residenzpflicht, Leistungskürzungen sowie die Einschränkungen des Abschiebeschutzes aus gesundheitlichen Gründen und des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte.

Mehr Bildung zum Thema Asyl gefordert

Kritisch beurteilte Institutsleiterin Beate Rudolf auch die Diskussionen beim CDU-Parteitag um schärfere Abschieberegeln und Rückführungen in Transitstaaten, beispielsweise in Nordafrika. Weitere Abkommen nach dem Vorbild der EU-Türkei-Vereinbarung drohten den individuellen Rechtsanspruch auf Asyl in der EU zu untergraben und könnten zu menschenrechtswidrigen Inhaftierungen und Zurückschiebungen führen, sagte sie. Generell empfiehlt Rudolf, bei der Rückkehr abgelehnter Asylbewerber stärker auf freiwillige Ausreise zu setzen, wodurch ohnehin mehr Menschen Deutschland verlassen. Verschärfte Abschieberegeln könnten Bemühungen um entsprechende Unterstützungsprogramme konterkarieren, warnte sie.

Der Bericht des Menschenrechtsinstituts fordert die Politik zudem auf, stärker Flagge gegen Rassismus zu zeigen. Mit Blick auf die stark gestiegene Zahl der Übergriffe auf Flüchtlinge sagte Rudolf: "Ich finde es empörend, dass Menschen das Dach über dem Kopf angezündet wird, die gerade ihre zerbombten Häuser verlassen mussten." Außerdem forderte sie mehr Bildung und Aufklärung auch in der Schule zum Thema Asyl. Bislang werde das Thema selten, sehr spät, wenig trennscharf und oft auch über Stereotype behandelt, sagte sie mit Verweis auf eine Analyse der Lehrpläne und Unterrichtsmaterialien.



Neben dem Schwerpunktthema Flucht kritisiert der Bericht des Instituts den Ausschluss bestimmter Menschen mit Behinderungen vom Wahlrecht und fordert hier eine Öffnung. Betroffen sind Behinderte, die einen Betreuer haben, sowie schuldunfähige Straftäter - Rudolf zufolge immerhin 85.000 Menschen. Ihnen das Wahlrecht nicht zuzugestehen, sei "diskriminierend und unverhältnismäßig". Zudem beleuchtet das Institut die Pläne für einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte, der Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen soll, für faire Produktionsbedingungen zu sorgen.

Aufgabe des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist es, die Menschenrechtslage im eigenen Land zu beobachten, zu bewerten sowie zur Förderung der Menschenrechte auch im Ausland beizutragen. Gegründet wurde das Institut nach einem entsprechenden Bundestagsbeschluss im Jahr 2000.