Bundestag verabschiedet drittes Gesetz zur Pflegereform

Bundestag verabschiedet drittes Gesetz zur Pflegereform
Der Bundestag hat am Donnerstag das letzte Gesetz zur Pflegereform in dieser Wahlperiode beschlossen. Es soll dafür sorgen, dass die Kommunen bei der Pflegeplanung und -beratung eine größere Rolle spielen.

Außerdem sieht das Gesetz schärfere Kontrollen gegen Abrechnungsbetrug durch Pflegedienste vor. Schließlich werden die Leistungen der Behindertenhilfe mit denen der Pflegeversicherung koordiniert. Das ist eine Folge der ebenfalls am Donnerstag beschlossenen Reform der Eingliederungshilfe. Menschen, die eine Behinderung haben und pflegebedürftig sind, sollen weiterhin beide Leistungen erhalten.

Die Regierungsfraktionen Union und SPD betonten, das Gesetz bilde den Abschluss der größten Pflegereform seit der Einführung der Pflegeversicherung. "Das hätte uns zu Beginn der Legislaturperiode keiner zugetraut", sagte die Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Ingrid Fischbach (CDU). Grüne und Linksfraktion lehnten das Gesetz ab.

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Sie forderten mehr Geld und Rechte für die Kommunen bei der Altenhilfe und Pflegeplanung. Das Gesetz werde nicht helfen, das örtliche Angebot zu verbessern. Pflegebedürftige, die auf Sozialhilfe angewiesen seien, würden weiterhin benachteiligt, kritisierte die Linksfraktion.

Nach dem Willen von Union und SPD sollen die Kommunen enger mit den Pflegekassen zusammenarbeiten, damit die Angebote für ältere Menschen zum tatsächlichen Bedarf am jeweiligen Ort passen. Mit dem Gesetz werden Empfehlungen aus einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe umgesetzt. Danach sollen die Kommunen künftig eine stärkere Rolle bei der Koordination der Pflege-Angebote am Ort übernehmen. Die Pflegekassen werden ihrerseits dazu verpflichtet, sich an der regionalen Planung in Pflegekonferenzen zu beteiligen.



Das Gesetz eröffnet Städten und Gemeinden zunächst fünf Jahre lang die Möglichkeit, selbst Pflegestützpunkte einzurichten, wenn sie sich an der Finanzierung beteiligen. 60 Modell-Kommunen sollen die Pflege-Beratung ganz in die eigene Hand nehmen und ausprobieren, ob dies zu einer besseren Nutzung der Angebote führt.

Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz erhalten zudem die Krankenkassen das Recht, Pflegedienste zu überprüfen, die häusliche Krankenpflege leisten. Damit reagiert der Gesetzgeber auf jüngste Fälle von Abrechnungsbetrug bei Beatmungspatienten. Auch bei einem Verdacht auf fehlerhafte Abrechnungen sollen die Pflegekassen künftig eine Prüfung einleiten.