Grüne für Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts

Grüne für Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts
Schutz der Privatheit, Streikrecht und Transparenz bei Finanzen angemahnt.

Grünen-Politiker haben eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts gefordert. Die Ablehnung eines wiederverheirateten Professors als Rektor an der Katholischen Hochschule NRW durch katholische Bischöfe zeige, dass das kirchliche Arbeitsrecht verändert werden müsse, erklärte die Parlamentarische Geschäftsführerin der grünen Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen, Sigrid Beer, am Samstag in Dortmund. Das sei ein unzulässiger Eingriff in die Privatheit des Wissenschaftlers, kritisierte Beer bei einer Diskussion über das neue bundesweite Positionspapier der Grünen zu Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat.

In dem Grünen-Papier heißt es, dass solche Eingriffe "gegen das arbeitsrechtliche und verfassungsrechtliche Benachteiligungsverbot verstoßen". Änderungsbedarf sehen die Grünen auch bei der evangelischen Kirche. Nach wie vor sei das Streikrecht für Bedienstete eingeschränkt, erklärte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Bettina Jarasch, die die Kommission für das Positionspapier geleitet hat. Noch immer werde der sogenannte Dritte Weg der Kirchen als unvereinbar mit dem Streikrecht angesehen. Allerdings ließen sich in beiden Konfessionen, erste Schritte erkennen, die zum Teil diskriminierenden Positionen zu lockern, sagte Jarasch.

Unterschiedlich bewerteten die Grünen-Politikerinnen das System der Kirchensteuer. Mit der Kirchensteuer könnten die Kirchen ihre Aufgaben im diakonischen Bereich, wie etwa aktuell in der Flüchtlingssituation, bewältigen, sagte Beer, die der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen angehört. Würde man den Kirchen den Körperschaftsstatus nehmen und sie wie einen Verband oder einen Verein behandeln, seien solche Strukturen und Dienste dauerhaft nicht aufrechterzuhalten.

Die Kirchen seien jedoch gefordert, ihre finanziellen Verhältnisse offen zu legen, unterstrich Jarasch. Auch wenn sie rechtlich dazu nicht verpflichtet seien, sei Transparenz zeitgemäß.