Fünf Jahre Haft für Eritreer wegen Totschlags

Fünf Jahre Haft für Eritreer wegen Totschlags
Anfang des Jahres starb der Asylbewerber Khaled I. in Dresden durch ein Gewaltverbrechen. Vermutungen nach einem fremdenfeindlichen Hintergrund bestätigten sich nicht. Der Täter - ein Landsmann aus Eritrea - wurde nun wegen Totschlags verurteilt.

Im Fall des Gewaltverbrechens an dem Dresdner Asylbewerber Khaled Idris Bahray ist sein früherer Mitbewohner Hassan S. am Freitag zu fünf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Das Landgericht Dresden warf dem 27-jährigen Afrikaner aus Eritrea vor, seinen damals 20-jährigen Landsmann mit Absicht getötet zu haben. Er habe "ohne jede Androhung" seinem Opfer mit einem 25 Zentimeter großen Messer mehrfach in den Hals gestochen, begründete Richterin, Birgit Wiegand, das Urteil am Freitag in Dresden. Eine Notwehr habe nicht vorgelegen.  

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor acht Jahre Freiheitsentzug gefordert. Das Gericht begründete die mildernden Umstände unter anderem mit einer anfänglichen Notwehrsituation. Hassan S. soll bei der Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern anfangs im "Schwitzkasten" gewesen sein. Zudem habe er in der Verhandlung Reue gezeigt. Seine positiven Lebensumstände sprächen für ihn. Es sei eine Spontantat gewesen, sagte Wiegand.

Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Beide Seiten wollen nach eigenen Aussagen noch überlegen, ob sie in Revision gehen. Sie haben eine Woche dafür Zeit. Der Angeklagte Hassan S. hatte im Prozess vor dem Landgericht Dresden, der am 31. August begann, seine Tat gestanden. Unklar bleibt indes das Motiv, darüber hatte er keinerlei Angaben gemacht. Zeugen für die Tat gibt es Wiegand zufolge nicht. Zudem soll es unter den beiden Männern, die beide Muslime sind, vorher nie ernsthaft Streit gegeben haben. Sie lebten zusammen mit anderen in einer Wohngemeinschaft in einem Dresdner Plattenbauviertel. 

Kritik am "Schubladendenken" der Öffentlichkeit

Khaled Idris Bahray war am 13. Januar in Dresden im Innenhof seiner Wohnsiedlung tot aufgefunden worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren die beiden Männer aus Eritrea wegen der Haushaltsführung aneinandergeraten, der Streit eskalierte. Der Fall erregte national wie international Aufsehen. Ein rassistischer Tathintergrund konnte zunächst nicht ausgeschlossen werden. Zwei Hakenkreuze, die an die Tür der Wohngemeinschaft des Opfers geschmiert wurden, hatten Spekulationen über einen möglichen fremdenfeindlichen Hintergrund der Tat ausgelöst. 

Richterin Wiegand kritisierte das "Schubladendenken" eines Teils der Öffentlichkeit. Zudem wies sie die Kritik an der Polizei, diese habe ihre Arbeit nicht ordnungsgemäß ausgeführt, entschieden zurück. "Die Polizei hat von Anfang an alles richtig gemacht", betonte die Richterin. Die Stichverletzungen hätten am Tatort nicht gesehen werden können. Zunächst hatte es geheißen, es gebe bei dem Toten keine Anhaltspunkte für eine Fremdeinwirkung. Eine Obduktion ergab jedoch, dass Khaled Idris Bahray durch mehrere Messerstiche starb.

Der verurteilte Asylbewerber werde seine Strafe voraussichtlich in Deutschland absitzen, sagte der Präsident des Landgerichts Dresden, Gilbert Häfner, nach der Urteilsverkündung. Über eine Abschiebung werde erst danach entschieden. Khaled Idris Bahray wurde Ende Januar in Berlin beerdigt. In der sächsischen Landeshauptstadt war keine islamische Bestattung möglich.