Bundestag verabschiedet Änderungen im Asylrecht

Bundestag verabschiedet Änderungen im Asylrecht
Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Bundestag Änderungen im Bleibe- und Ausweisungsrecht für Ausländer beschlossen. Das Gesetzpaket von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sieht vor, gut integrierten Ausländern, die seit langem nur aufgrund einer Duldung in Deutschland leben, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu geben. Davon könnten bis zu 30.000 Menschen profitieren. Auf der anderen Seite ändert das Gesetz Regeln der Ausweisung und Abschiebung, um das Zurückschicken von Ausländern, die keine Bleibeperspektive haben, besser durchsetzen zu können. Bei den Oppositionsfraktionen von Grünen und Linken stieß dies auf heftige Kritik.

Es müsse klarer unterschieden werden zwischen denjenigen, die Anspruch auf Schutz in Deutschland haben und denjenigen, für die dies nicht gelte, verteidigte de Maizière sein Paket. Andernfalls gefährde man die Bereitschaft zur Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland. Die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke bezeichnete die Änderungen bei der Abschiebung als "beschämend". Das Gesetz geize mit Verbesserungen und sei maßlos bei Verschärfungen.

Der Innenpolitiker der Grünen, Volker Beck, warf der Koalition vor, der Entwurf enthalte "allerlei Haft, viele Grundrechtseingriffe". Änderungs- und ein Entschließungsantrag der Opposition wurden in namentlichen Abstimmungen abgelehnt.

Das neue, stichtagsunabhängige Bleiberecht sieht vor, dass Erwachsene, die seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, gut deutsch sprechen und ihren Lebensunterhalt selbst sichern können, einen Aufenthaltstitel erhalten. Haben sie minderjährige Kinder, gilt eine Frist von sechs Jahren. Für Jugendliche wird die Frist auf vier Jahre herabgesetzt.

Durch Änderungen bei der Aufenthaltsbeendigung erhofft sich das Bundesinnenministerium eine bessere Durchsetzbarkeit von Ausweisungen und Abschiebungen. Unter anderem wird ein neuer Abschiebegewahrsam eingeführt, der bis zu vier Tagen vom Richter angeordnet werden kann, wenn sich ein Ausländer "schuldhaft" der Ausweisung entzogen hat. Zudem werden Wiedereinreisesperren eingeführt, die vor allem auf Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsländern zielen. Dazu zählen einige Balkanstaaten, aus denen viele Flüchtlinge nach Deutschland kommen.

Kritik der Opposition

Diese Verschärfungen gehen der Opposition zu weit. Linke und Grüne kritisierten zudem, dass die von Ländern und Wirtschaft geforderte Aufenthaltserlaubnis für junge Flüchtlinge für die Dauer einer Ausbildung nicht umgesetzt wurde. Das Gesetz stellt nur die derzeitige Rechtslage klar, die nach Ansicht des Innenministeriums ausreichend ist. Demnach ist eine Duldung für die Zeit der Ausbildung möglich. Sie liegt aber zunächst im Ermessen der Behörden. Außerdem hatte die Opposition einen Verzicht auf Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug gefordert. Durch eine Härteklausel im Gesetz hält das Bundesinnenministerium weiter daran fest.

Einer der größten Kritikpunkte am Gesetz ist die Definition von Fluchtgefahr, die eine Inhaftierung von Flüchtlingen rechtfertigt. Laut Gesetz gehört dazu das Täuschen über die Identität oder das Aufwenden großer Geldbeträge für Schleuser. "Mit dieser Regelung kann theoretisch der Großteil der Flüchtlinge mit Dublin-Verfahren in Haft genommen werden", kritisierte die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl. Das Innenministerium hält dagegen, die Definition von Fluchtgefahr sei durch Europarecht notwendig geworden. Eine Ausweitung der Haft sei weder geplant noch erwünscht.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), lobte insbesondere die Änderungen im Bleiberecht. Gerade für junge Geduldete seien aber noch einige rechtliche Verbesserungen durchzsuetzen, ergänzte sie mit Blick auf eine Aufenthaltsregelung für Azubis.