Belgien: Erzbischof muss Schadensersatz an Missbrauchsopfer zahlen

Belgien: Erzbischof muss Schadensersatz an Missbrauchsopfer zahlen
Der katholische Erzbischof von Mechelen-Brüssel, André-Jospeph Léonard, muss einem Missbrauchsopfer Schadensersatz zahlen.

Ein Berufungsgericht in Lüttich entschied, Léonard habe nach Bekanntwerden der Missbrauchsvorwürfe nicht genug gegen einen pädophilen Priester unternommen, wie belgische Medien am Freitag berichteten. Der Erzbischof, der seit 2010 Vorsitzender der belgischen Bischofskonferenz ist, muss dem Opfer 10.000 Euro zahlen. In der ersten Instanz war der Erzbischof freigesprochen worden.

Léonard sei dafür verantwortlich, dass sich der Kläger "ungerecht behandelt und alleine gelassen fühlte" und wegen psychischer Probleme arbeitsunfähig sei, wird aus dem Urteil zitiert. Der heute 42 Jahre alte Kläger war als Mitglied eines Chors und Messdiener zwischen 1987 bis 1991 von einem Priester in der Provinz Luxemburg sexuell missbraucht worden. Léonard war damals als Bischof von Namur Vorgesetzter des Priesters, der erst 2001 versetzt wurde. 

In Belgien hatte der Missbrauchsskandal 2010 die katholische Kirche schwer erschüttert. Bei einer Untersuchungskommission wurden Tausende Fälle von Missbrauch durch kirchliche Mitarbeiter gemeldet. Der Bischof von Brügge, Roger Vangheluwe, trat im selben Jahr zurück, nachdem bekanntgeworden war, dass er jahrelang zwei seiner Neffen missbraucht hatte.