Ewigkeitssonntag: Innehalten und erinnern

Ewigkeitssonntag: Innehalten und erinnern
© Getty Images/iStockphoto/Worapojfoto
Das Innehalten am Ewigkeitssonntag hat einen historschen Hintergrund: König Friedrich Wilhelm III. von Preußen erklärte 1816 den letzten Sonntag des Kirchenjahres zum allgemeinen Feiertag zur Erinnerung an die Verstorbenen.
Ewigkeitssonntag: Innehalten und erinnern
Im Alltag wird der Gedanke an den Tod gern gemieden, im Kirchenjahr aber hat er einen festen Platz. Der letzte Sonntag des Kirchenjahres ist ein Gedenktag für die Verstorbenen, der auch die eigene Sterblichkeit mit in den Blick rückt.

In den evangelischen Gottesdienstordnungen wird der letzte Sonntag des Kirchenjahres als Ewigkeitssonntag bezeichnet, weil sich mit der Trauer und der Erinnerung an die Verstorbenen das Nachdenken über Tod und Leben, die Zeit und die Ewigkeit verbindet. Im evangelischen Gottesdienst werden die Namen der Toten des vergangenen Jahres verlesen. In den Predigten und Andachten kommen die Grenzen des menschlichen Lebens zur Sprache, wie auch die Hoffnung auf Leben nach dem Tod. Die liturgische Farbe des Ewigkeitssonntags ist grün - als Farbe der Hoffnung.

Zeit für die Erinnerung

Viele Menschen nehmen sich am Ewigkeitssonntag Zeit für die Erinnerung an verstorbene Angehörige, gehen auf den Friedhof und schmücken die Gräber mit Blumen oder Gestecken. Mit diesem Tag des Innehaltens, der Trauer und der Hoffnung schließt sich der Jahreskreis, ehe mit dem ersten Advent ein neues Kirchenjahr beginnt. 

König Friedrich Wilhelm III. von Preußen erklärte 1816 den letzten Sonntag des Kirchenjahres zum allgemeinen Feiertag zur Erinnerung an die Verstorbenen. Wahrscheinlich spielte bei dieser Entscheidung das Gedenken an die Gefallen der Befreiungskriege eine besondere Rolle. Dieser "Totensonntag" bürgerte sich jedoch bald ein als allgemeiner Gedenktag an die Verstorbenen und wurde auch von anderen Landeskirchen übernommen. Heute ist er fest etabliert als evangelisches Pendant zur Feier von Allerseelen am 2. November in der katholische Kirche.

Der Ewigkeitssonntag ist in allen deutschen Bundesländern geschützt als sogenannter "stiller Feiertag". Das heißt, dass im öffentlichen Leben, beispielsweise für die Gastronomie oder musikalische Darbietungen, besondere Einschränkungen gelten. In diesem Sinne plädieren auch die Kirchen dafür, mit der Weihnachtsbeleuchtung und den Weihnachtsmärkten erst nach dem Ewigkeitssonntag zu beginnen. Denn das neue Kirchenjahr beginnt erst mit dem ersten Adventssonntag - und "Advent ist im Dezember", so das Motto einer Kampagne der Evangelischen Kirche in Deutschland.