Länder billigen Asylbewerberleistungsgesetz

Länder billigen Asylbewerberleistungsgesetz
Die Länder haben am Freitag einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zugestimmt.

Mit der Regelung setzt der Bund ein vor mehr als zwei Jahren ergangenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Es beurteilte im Sommer 2012 die Sozialleistungen für Asylbewerber, die damals bis zu 40 Prozent unter dem Hartz IV-Satz lagen, als verfassungswidrig. Der monatliche Satz wird mit der neuen Regelung auf 352 Euro pro Monat angehoben, liegt aber weiterhin unter dem Hartz-IV-Satz, der ab 2015 bei 399 Euro pro Monat liegt.

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Die Sonderregelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sollen künftig nur noch 15 Monate statt bislang vier Jahre für die Betroffenen gelten. Anschließend gibt es Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Dies entlastet auch die Länder, weil dann der Bund für die Sozialleistungen aufkommt. Dennoch hatten sich die Bundesländer, die sich derzeit teilweise durch die steigenden Flüchtlingszahlen überlastet fühlen, noch mehr Erleichterungen erhofft.

Kurz vor der Sitzung erzielten die Länder mit der Drohung, dem Gesetz nicht zuzustimmen, noch einen Kompromiss mit dem Bund. Nach den Worten von Hamburgs Erstem Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) sollen die Länder in den Jahren 2015 und 2016 jeweils eine halbe Milliarde Euro vom Bund als Unterstützung erhalten. Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) versprach den Ländern zudem Verhandlungen über ein Gesetz, das Flüchtlingen reguläre Gesundheitsleistungen über die gesetzlichen Kassen zukommen lassen würde. Flüchtlinge haben bislang nur ein Recht auf Notfallversorgung.