Württembergische Kirche will eigenes Arbeitsrecht behalten

Foto: epd-bild / Frank Sommariva
Württembergische Kirche will eigenes Arbeitsrecht behalten
Ein entsprechender Vorschlag wurde am Dienstag auf der Landessynode in Stuttgart gemacht. Das Bundesarbeitsgericht hatte den Kirchen vor rund zwei Jahren ihr eigenes Arbeitsrecht zugebilligt.

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg will beim Arbeitsrecht am sogenannten Dritten Weg festhalten. Bei dieser Regelung sind Streiks und Aussperrungen verboten, über Tarife entscheiden Arbeitsrechtliche Kommissionen, die paritätisch mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern besetzt sind. Oberkirchenrat Erwin Hartmann schlug am Dienstag der in Stuttgart tagenden Synode vor, die arbeitsrechtlichen Regelungen nicht an die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) abzugeben, sondern bei einer württembergischen Lösung zu bleiben.

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Das Bundesarbeitsgericht hatte vor zwei Jahren den Kirchen grundsätzlich ihr eigenes Arbeitsrecht zugebilligt, verlangte aber eine Beteiligungsmöglichkeit für Gewerkschaften. Dem will Württemberg künftig Rechnung tragen. Dazu brauche es allerdings einen entsprechenden Organisationsgrad von Arbeitnehmern in Gewerkschaften, sagte Hartmann. Sobald mindestens ein Sechstel der Mitarbeiter in Kirche oder Diakonie Gewerkschaftsmitglieder sind, können sie nach dem Vorschlag des Oberkirchenrats einen Sitz in der Arbeitsrechtlichen Kommission Württemberg bekommen. Derzeit liege der Organisationsgrad in der Landeskirche nur bei zwei Prozent, in der Diakonie unter zehn Prozent.

Hartmann warb dafür, den Dritten Weg nicht aufzugeben. "Arbeitskampf und gegenseitiger Druck können für eine Kirche, die die Versöhnung predigt, keine geeigneten Konfliktlösungsmethoden sein." Die Herausforderung für die Kirche liege darin, gemeinsam darum zu ringen, dass der Wert sozialer Arbeit in der Gesellschaft wieder gebührend anerkannt werde.