Zahlungen an Asylbewerber um mehr als ein Drittel gestiegen

Foto: dpa/Daniel Bockwoldt
Flüchtlinge vor einer Asylbewerberunterkunft in Tübingen.
Zahlungen an Asylbewerber um mehr als ein Drittel gestiegen
Die Zahl der Flüchtlinge, die Geld oder Sachwerte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten, ist im vergangenen Jahr um mehr als ein Drittel gestiegen.

Rund 225.000 Personen bezogen zum Jahresende 2013 in Deutschland Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Gegenüber dem Vorjahr war das den Angaben zufolge ein Plus von 36 Prozent. Damit erhöht sich die Zahl der Leistungsempfänger seit 2010 zum vierten Mal in Folge.

Insgesamt gab der Staat im vergangenen Jahr gut 1,5 Milliarden Euro brutto für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus. Das waren mehr als ein Drittel (38 Prozent) mehr als im Vorjahr.

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Die meisten der Regelleistungsempfänger (41 Prozent) stammten 2013 aus Asien, 38 Prozent kamen aus Europa und 17 Prozent aus Afrika. Bei vier Prozent war die Herkunft ungeklärt oder nicht bekannt. Die 92.000 asiatischen Flüchtlinge besaßen vorwiegend eine afghanische (18.000), irakische oder syrische Staatsangehörigkeit (jeweils 12.000). Von den 86.000 Europäern, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen, war die Mehrzahl im Besitz eines serbischen, kosovarischen oder montenegrinischen Passes oder eines Passes der Vorgängerstaaten (40.000). 17.000 Hilfebezieher stammten aus der Russischen Föderation.

Die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen den notwendigen Lebensbedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts decken. Sie werden vorrangig in Form von Sachleistungen gewährt, zusätzlich erhalten die Leistungsempfänger einen monatlichen Betrage als sogenanntes Taschengeld.

Die große Mehrheit dieser Flüchtlinge erhielt Grundleistungen (84 Prozent). 16 Prozent erhielten erhöhte Sätze in Form der Hilfe zum Lebensunterhalt, die nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen gezahlt wird. Über drei Viertel der Ausgaben wurden für Regelleistungen verwendet, knapp ein Viertel für besondere Leistungen.