Hartloff kritisiert Fehlinterpretation seiner Scharia-Aussage

Hartloff kritisiert Fehlinterpretation seiner Scharia-Aussage
Der rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff (SPD) hat die Berichterstattung über seine angebliche Forderung nach Scharia-Gerichten in Deutschland kritisiert. Teile der Medien und der rheinland-pfälzischen Opposition hätten seine Aussagen mutwillig verzerrt, sagte er jetzt in einer Sitzung des Landtags-Rechtsausschusses in Mainz.

"Ich habe mehrfach erklärt, dass eine Scharia-Rechtsprechung für mich nicht vorstellbar ist", sagte Jochen Hartloff. Das Land Rheinland-Pfalz werde das Entstehen einer Parallelgerichtsbarkeit nicht dulden. Der rheinland-pfälzischen CDU ging Hartloffs Klarstellung nicht weit genug.

Der Justizminister erklärte, Vertreter der islamischen Gemeinschaft seien bei Konflikten durchaus als Vermittler denkbar. "Ich glaube, im Rahmen außergerichtlicher Streitschlichtungen kann das unser Rechtswesen ergänzen, wenn es das Rechtssystem nicht konterkariert." Solche Schlichter müssten sich "natürlich an deutsche Rechtsnormen halten", den Streitparteien müsse in jedem Fall der Rechtsweg zu den Gerichten offenstehen.

Hartloff hält die Existenz islamischer Schiedsgerichte prinzipiell für denkbar

Die CDU-Vertreter im Rechtsausschuss hatten Hartloff in der Sitzung vorgeworfen, er sende mit seinen Thesen in der Integrationsdebatte ein fatales Signal aus. Der stellvertretende CDU-Fraktionschef Christian Baldauf sagte an den Minister gewandt: "Hoffen wir, dass es hiermit ein Bewenden hat und Sie sich künftig wieder dem deutschen Recht zuwenden." Zuwanderer, die willkommen seien, müssten sich mit der deutschen Rechtsordnung identifizieren. Die CDU kritisierte, es sei unklar, nach welchen Maßstäben außer der Scharia muslimische Mediatoren tätig werden könnten.

SPD und Grüne warfen ihrerseits der CDU eine ehrverletzende Polemik gegen den Minister vor. Hartloff hatte in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) erklärt, er halte unter einer Reihe von Bedingungen die Existenz islamischer Schiedsgerichte zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten prinzipiell für denkbar. In Zeitungsberichten waren die Äußerungen so interpretiert worden, als fordere der Minister die Einführung einer parallelen Scharia-Gerichtsbarkeit für Muslime in Deutschland.

epd