Von der Leyen kündigt Änderungen bei der Rente an

Von der Leyen kündigt Änderungen bei der Rente an
Vor dem Start des "Regierungsdialogs Rente" der Bundesregierung hat Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) gesetzgeberische Schritte angekündigt, um drohender Altersarmut zu begegnen.

"Unser Rentensystem ist im Grundsatz fest aufgestellt. Doch es haben sich auch einige Schwachstellen gezeigt, an denen wir besser werden müssen", sagte von der Leyen der "Leipziger Volkszeitung" (Mittwochsausgabe). Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwochsausgabe) will von der Leyen die Bezieher von Erwerbsminderungsrenten besserstellen und die Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner anheben.

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach warnte indes in der "Berliner Zeitung" (Mittwochsausgabe) davor, Rentenverbesserungen durch hohe Zugangshürden unerreichbar zu machen. Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, Ursula Lehr, verlangte in derselben Zeitung einen Ausbau der betrieblichen und privaten Vorsorge - auch für Menschen mit geringem Einkommen. Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbandes VdK, sprach sich im ZDF-"Morgenmagazin" für eine "systematische Aufstockung der Rentenbeiträge" für diejenigen aus, die über längere Zeit für Niedriglöhne gearbeitet haben.

Mit dem an diesem Mittwoch beginnenden "Regierungsdialog" will von der Leyen Gespräche mit Rentenexperten, Sozialpartnern und Sozialverbänden starten. Die Ministerin sagt der "Leipziger Volkszeitung": "Ziel sind konkrete gesetzgeberische Schritte, die wir Anfang des Jahres auf den Weg bringen wollen."

Verbesserte Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderungsrenten

Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, die wegen einer Behinderung, Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten, werden bislang so behandelt, als hätten sie bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres weitergearbeitet und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Geplant ist nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" nun, diese Grenze um zwei Jahre schrittweise zu erhöhen. Sie solle wie bei der Rente mit 67 jedes Jahr um einen Monat steigen.

Laut der Zeitung, die sich auf Informationen aus dem Ministerium beruft, sind auch Änderungen bei den Hinzuverdiensten für Frührentner geplant. Bislang dürfen Ruheständler, die vorzeitig Altersrente beziehen, nur 400 Euro ohne Abschläge hinzuverdienen. Verdienen sie mehr, wird ihr Altersgeld stufenweise reduziert. Im Gespräch sei nun, dass unter 65-Jährige, die vorzeitig eine Altersrente beziehen, bis zur Höhe ihres früheren Nettolohns ohne Abschläge Geld dazu verdienen dürfen

Bei der Besserstellung von Geringverdienern ist nach Informationen der Zeitung an eine Regelung gedacht, die sich eng am Koalitionsvertrag orientiere: Danach sollen diejenigen, die ein Leben lang gearbeitet haben, "ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten, das bedarfsabhängig und steuerfinanziert ist". Die Grundsicherung liegt derzeit bei 650 bis 750 Euro. Künftig könnten dem Bericht zufolge Rentner mit 45 Versicherungsjahren Zuschläge erhalten. Ihre Rente könnte dabei bis auf 850 Euro aufgestockt werden.

Für diese sogenannte Zuschuss-Rente müsste Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) Geld zur Verfügung stellen. Eine Basisrente indes, bei der jeder unabhängig von seiner Arbeitsleistung eine bestimmte Summe bekomme, gelte im Ministerium als "nicht finanzierbar", berichtet die "Süddeutsche Zeitung".

epd