Einigung über islamischen Religionsunterricht in NRW

Einigung über islamischen Religionsunterricht in NRW
Das nordrhein-westfälische Schulministerium und der Koordinationsrat der Muslime (KRM) haben eine Einigung über einen bekenntnisorientierten Islamunterricht erzielt. Nach jahrelangen Gesprächen sei der entscheidende Durchbruch erzielt worden, erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) am Dienstag in Düsseldorf. Landesregierung und Koordinationsrat vereinbarten demnach ein Beiratsmodell, mit dem die fehlende Anerkennung der islamischen Verbände als Religionsgemeinschaft überbrückt werden soll.
22.02.2011
nrw.evangelisch.de/epd

In einer gemeinsamen Erklärung verständigten sich Schulministerium und Koordinationsrat auf die Einrichtung eines Beirates, dessen Mitglieder im Einvernehmen mit dem Koordinationsrat benannt werden. Sie sollen die religiösen Grundsätze der Muslime gegenüber der Landesregierung vertreten und bei der Einrichtung und Durchführung des bekenntnisorientierten Islamunterrichts mitwirken. Hierzu ist eine Änderung des Schulgesetzes notwendig, um den islamischen Religionsunterricht und das Beiratsmodell rechtlich abzusichern. Löhrmann erklärte, sie hoffe auf eine fraktionsübergreifende Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfs.

Normalerweise ist für die Erteilung von Religionsunterricht eine anerkannte Religionsgemeinschaft als Ansprechpartner der Kultusministerien nötig. Da die islamischen Verbände bislang nicht als Religionsgemeinschaft eingestuft wurden, obwohl sie selbst sich in dieser Funktion sehen, ist eine Übergangslösung nötig. Ausdrücklich ist in der gemeinsamen Erklärung festgehalten, dass der Beirat nur als befristete Übergangslösung dienen soll. Eine Arbeitsgruppe von Landesregierung, Landtag und Vertretern der organisierten Muslime soll rechtliche Fragen für eine mögliche Anerkennung klären.

Ministerium und Koordinationsrat begrüßten die Einigung, weil nun ein regulärer Religionsunterricht für die etwa 320.000 muslimischen Schüler in NRW in absehbarer Zeit möglich werde. Damit könne die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit auch für muslimische Schüler in NRW umgesetzt werden. Bislang wird in NRW an 133 Schulen eine vom Land verantwortete Islamkunde unterrichtet. Dieses Fach entspricht aber nicht den Anforderungen des Grundgesetzes für einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht.

Im Koordinationsrat der Muslime sind die Türkisch-islamische Union (DITIB), der Zentralrat der Muslime, der Islamrat und der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) zusammengeschlossen. Sie stellen auf Landes- und auf Bundesebene die große Mehrheit der Moscheevereine. (epd)