Bewährungsstrafe für den Vater des Winnenden-Amokläufers

Bewährungsstrafe für den Vater des Winnenden-Amokläufers
Der Vater des Amokläufers von Winnenden muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den 52-jährigen Unternehmer am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung.

Der Sportschütze hatte die Pistole, mit der sein Sohn vor knapp zwei Jahren 15 Menschen und sich selbst erschoss, unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt. Der 17-jährige Tim K. verübte das Massaker am 11. März 2009 an seiner früheren Realschule in Winnenden und auf der Flucht nach Wendlingen. Am Ende eines fünfmonatigen Prozesses sprach das Gericht den Vater der 15-fachen fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung in 14 Fällen schuldig; außerdem habe er gegen das Waffengesetz verstoßen.

Das Urteil entspricht ungefähr der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre auf Bewährung beantragt hatte. Die Verteidiger hatten sich gegen eine Strafe ausgesprochen. Sie verwiesen darauf, dass der Angeklagte und seine Familie selber schwer unter den Folgen des Amoklaufs litten. Die meisten vor Gericht als Nebenkläger vertretenen Hinterbliebenen hatten eine Haftstrafe für den Angeklagten verlangt.

Vor dem Urteil hatte sich die Mutter eines der Opfer enttäuscht über den Prozess geäußert. All diejenigen, die zur Aufklärung hätten beitragen können, hätten sich um ihre Verantwortung gedrückt, sagte Gisela Mayer vom Aktionsbündnis Winnenden im ZDF-"Morgenmagazin". Der angeklagte Vater sei an den meisten Tagen der Verhandlung nicht anwesend gewesen. Und die Zeugen "haben nach bestem Vermögen versucht, keine Auskunft zu geben", oder sie hätten sich selbst widersprochen - "immer im Hinblick darauf, sich selbst nicht zu belasten".

"Es gibt keine Gerechtigkeit"

Dem Stuttgarter Landgericht attestierte Mayer, die bei dem Amoklauf im März 2009 ihre Tochter verloren hat, "sorgfältiges Bemühen", um Klarheit zu schaffen. Zugleich räumte Mayer Grenzen bei der juristischen Aufarbeitung des Verbrechens ein: "Es gibt keine Gerechtigkeit, die diesen 15-fachen Mord in irgendeiner Weise sühnen könnte." Auch der Vater könne nichts tun, was nach der Tat seines Sohnes "einem Gefühl der Gerechtigkeit Genugtuung leisten würde".

Die Strafkammer des Landgerichts musste entscheiden, ob der Angeklagte nur gegen das Waffenrecht verstoßen oder sich zusätzlich der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung schuldig gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Januar eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung verlangt.

dpa/epd