Jugendliche Flüchtlinge: Bürokratie statt Kindeswohl

Jugendliche Flüchtlinge: Bürokratie statt Kindeswohl
Sie waren die ersten Flüchtlinge im Neuen Testament: Jesus, Maria und Josef. Millionen Menschen heute teilen das Schicksal der Heiligen Familie, die ihr Leben durch den Gang nach Ägypten rettete. Jedes Jahr hat die deutsche Rechtsprechung über Hunderte von Asylanträgen zu entscheiden. Zu den Antragstellern gehören aber nicht nur Erwachsene, sondern oft auch Kinder und Jugendliche, die ohne elterliche Begleitung aus ihren eigenen Ländern vor Verfolgung, Krieg und den familiären und sozialen Folgen flüchten und in Deutschland Schutz suchen.
08.12.2010
Von Alexia Passias

"Vertraut mir wenn ich euch sage: Am Ende wird alles gut. Wenn es noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende!" Das sagt Lilly aus Afghanistan, 18 Jahre alt und seit zwei Jahren in Deutschland. Gemeinsam mit sieben weiteren Jugendlichen wendet sie sich in der Broschüre "Willkommen in Deutschland" an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen. Das Heft ist eine Aktion des Bundesfachverbandes für Unbegleitete Minderjährige Flüchtlingskinder (B-UMF). Denn die meisten Jugendlichen, die nach Deutschland kommen, werden nicht ausreichend über ihre Rechte aufgeklärt, obwohl die Europäische Union und die Vereinten Nationen dies seit Jahren fordern.

Die Erfahrung der hier lebenden Jugendlichen soll den neu einreisenden jungen Flüchtlingen helfen und sie begleiten. So heißt es beispielsweise: "Lass dir immer erklären, mit wem du sprichst und was gerade passiert. Unterschreibe nichts, was Du nicht verstehst." Die Broschüre soll bundesweit die Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen verbessern und die Arbeit von Beratungsstellen unterstützen. Bislang gibt es Versionen in Deutsch, Englisch und Dari, der verbreitetesten Sprache in Afghanistan, da von dort die meisten Jugendlichen kommen. "Für die Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland ist dies ein bedeutender Schritt", freut sich Projektleiter Espenhorst.

Das Kindeswohl steht immer noch nicht an erster Stelle

27.649 Asyl-Erstanträge zählte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Jahr 2009. Davon waren rund 27,6 Prozent unter 16 Jahre, 6,3 Prozent von 16 bis unter 18 Jahre und 25,4 Prozent von 18 bis unter 25 Jahre alt. Somit zählen rund 60 Prozent der Asylerstantragsteller zu der Altersgruppe der unter 25-Jährigen. Die meisten Flüchtlinge kommen mit Abstand aus dem Irak. Weitere Hauptherkunftsländer sind Afghanistan, die Türkei, Kosovo, Vietnam, Nigeria, Somalia und die Russische Föderation.

Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingskinder (UMF) in Europa ist schwer zu schätzen. Auch für Deutschland liegen keine wirklich gesicherten Zahlen vor. Der Bundesfachverband für Unbegleitete Minderjährige Flüchtlingskinder (B-UMF) in München geht davon aus, dass rund 3.000 bis 4.000 UMF jährlich nach Deutschland einreisen. Die Flüchtlingshilfe Pro Asyl schätzt die Zahl aller minderjährigen Asylbewerber auf 8.000, plus 30.000 geduldete Flüchtlingskinder. Meist kommen sie im Alter von 16 oder 17 Jahren, derzeit vor allem aus Afghanistan. Die Fluchtgründe sind abhängig vom Herkunftsland. Jugendspezifische Fluchtgründe (Kindersoldat, Zwangsverheiratung, Kinderarbeit, Genitalverstümmelung) werden jedoch größtenteils nicht als asylrelevant anerkannt. Manche Staaten sind relativ tolerant und akzeptieren häufig Asylansprüche; andere lehnen sie nahezu rigoros ab.

In den meisten deutschen Bundesländern werden viele unbegleitete jugendliche Flüchtlinge wie Erwachsene in Asylbewerberheimen untergebracht oder landen gar in der Abschiebehaft. Das Kindeswohl findet häufig keine Beachtung. Wer erst im Alter von 16 oder 17 Jahren kommt, fällt durch das Raster, weil er nicht mehr als schulpflichtig gilt. Nicht alle Flüchtlingskinder erleben den gleichen Umgang: Je nach Bundesland, je nach Kommune, je nachdem, wer in einer Behörde für sie zuständig ist, werden sie besser oder schlechter behandelt. Nach der UN-Kinderrechtskonvention müsste beim Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen das Kindeswohl an erster Stelle stehen. Aber was anderen Kindern selbstverständlich zusteht, wird Flüchtlingskindern in Deutschland vorenthalten: die Unterbringung in jugendgerechten Einrichtungen, in vielen Fällen Schulbesuch und Studium. Ob sie medizinische Versorgung benötigen, wird gar nicht erst gefragt.

Die Flüchtlingsbetreuer kommen meistens zu spät ins Spiel

Seit im Jahr 1989 die UN-Kinderrechtskonvention beschlossen wurde, sind Kinderrechte international bindend. Als Deutschland die Konvention 1992 ratifizierte, meldete die Bundesregierung aber ausländerrechtliche Vorbehalte an. Der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl erklärte, die Bundesrepublik habe weiterhin das Recht, Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen, auch im Bereich der Kinderrechte. 18 Jahre später, im Mai 2010, wurden diese Vorbehalte zurückgenommen. Niels Espenhorst, Projektleiter beim B-UMF, fasst die Bedeutung der Rücknahme des Vorbehalts zusammen: "Es gibt keine Ausreden mehr: Kinderrechte haben Vorrang vor dem Ausländerrecht. Dies muss jetzt in der Politik und in der Praxis ankommen!" Das war ein enormer Schritt aus Sicht der Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen.

Doch rund ein halbes Jahr später sind die Flüchtlingsorganisationen ernüchtert. Alles sei geblieben, wie es war. Die geltenden Gesetze seien noch immer die gleichen, an der Praxis habe sich seit der Rücknahme der Vorbehalte nichts verändert, berichten Experten einhellig.

Die Organisationen fordern ein "Clearingverfahren" für minderjährige Flüchtlinge. In einem solchen Verfahren werden zunächst einmal die Bedürfnisse des Kindes festgestellt, etwa, ob medizinische Versorgung notwendig ist, wie der Schulbesuch organisiert werden kann und ob das Kind Verwandte in Deutschland hat. Denn sie erfahren von den Fällen meist zu spät, wenn die Flüchtlinge über Wochen hinweg ohne Unterstützung blieben. Organisationen wie der B-UMF und Pro Asyl fordern Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Schließlich verstoße die deutsche Gesetzgebung und Praxis in vielen Punkten gegen die UN-Kinderrechtskonvention.

In der Zwickmühle zwischen Jugend- und Ausländerrecht

Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht einen Änderungsbedarf auch im Kinder- und Jugendhilfegesetz, in dem es heißt, Ausländer könnten die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nur dann beanspruchen, wenn sie ihren "gewöhnlichen Aufenthalt" im Inland haben. Diese Regelung wird häufig genutzt, um Flüchtlingskindern diese Leistungen vorzuenthalten. Zudem soll in Asylverfahrens- und Aufenthaltsgesetz festgeschrieben werden, dass Abschiebehaft für Minderjährige nicht zulässig ist. Die Innenministerien von Bund und Ländern halten die Abschiebehaft für Minderjährige dagegen nicht für einen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention, wenn sie möglichst stark begrenzt werde.

[listbox:title=Mehr im Netz[Webseite von Pro Asyl##Webseite des B-UMF##Die Broschüre des B-UMF##Webseite des Bundesamtes für Migration##Das Aktionsbündnis Kinderrechte]]

Unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder stecken somit in einer Zwickmühle zwischen Jugend- und Ausländerecht. Sie lassen sich nicht eindeutig nur als Flüchtling definieren, da sie nach dem Jugendrecht auch schutzbedürftige Minderjährige sind. "Es wurden verschiedene Lösungen gefunden, mit dem Problem umzugehen, selten zum Wohle der Jugendlichen", so Espenhorst. "Es sollten für Minderjährige soziale und politische Standards gelten, die nicht durch den Flüchtlingsstatus aufgehoben werden dürfen. Diese finden sich etwa in der UN-Kinderrechtskonvention wieder, lassen sich jedoch auch aus dem Pflege- und Erziehungsauftrag des Art. 6 im Grundgesetz (GG) ableiten", erklärt Espenshorst.

Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge greifen noch weitere Regelungen des Sozialgesetzbuches, zum Beispiel die Betreuung durch das Jugendamt. Espenhorst: "In der Praxis zeigt sich jedoch, dass diese unveräußerlichen Rechte einer Abwägung zum Opfer fallen. Das Restriktionsgebot gegenüber Ausländern und Ausländerinnen konkurriert mit dem Jugendschutz und den kinderspezifischen Menschenrechten."

Seit der Neufassung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) im Oktober 2005 ist das Jugendamt explizit dazu verpflichtet, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vorläufig in einer geeigneten Einrichtung unterzubringen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu gewähren. Eine Auswertung der Unterbringungssituation durch den B-UMF hat allerdings gezeigt, dass vielen Kommunen in Deutschland dies dahingehend auslegen, dass die Jugendlichen weiterhin in Gemeinschaftsunterkünften wohnen müssen, nun allerdings mit Genehmigung des Jugendamtes.

Beispiel Karlsruhe: Hier funktioniert das System

Einige Kommunen haben schon sogenannte Clearinghäuser geschaffen, die den Schutz- und Klärungsauftrag des Sozialgesetzbuches gewährleisten sollen und als Unterbringung für die ersten Monate dienen. Allerdings sind diese nach wie vor Ausnahmen, obwohl sich die Bundesregierung in ihrem nationalen Aktionsplan "Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010" für die flächendeckende Einrichtung von Clearinghäusern ausgesprochen und das Recht auf Förderung bekräftigt hat. Clearinghäuser gibt es zurzeit in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, NRW sowie Sachsen-Anhalt.

Ein Blick nach Baden-Württemberg zeigt eine Variante, wie die Behörden mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sinnvoll umgehen können. Die erste Anlaufstelle der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge ist in Karlsruhe die Landesaufnahmestelle in der Durlacher Allee 100. Einen Pass besitzen die wenigsten Flüchtlinge, deshalb sind die Behörden gefragt. An zwei Sprechstundentagen in der Woche, Montag- und Donnerstagvormittags, schätzt eine Sozialarbeiterin des Sozialen Dienstes Bezirksgruppe Nordwest in Anwesenheit eines Dolmetschers das Alter der Flüchtlinge durch "Inaugenscheinnahme".

Wer jünger scheint als 18 Jahre, hat nach dem Kinder- und Jugendhilfeentwicklungsgesetz ein Recht, von den Jugendämtern in Obhut genommen zu werden. Die männlichen Minderjährigen werden in der Aufnahmegruppe für junge Migranten (AJUMI), die weiblichen Minderjährigen in der Inobhutnahmestelle des Kinder- und Jugendhilfezentrums der Karlsruher Heimstiftung aufgenommen. Es wird ein Clearingverfahren eingeleitet, wie es im Kinder- und Jugendschutzgesetz vorgesehen ist. Psychologen und Pädagogen erfragen dabei unter anderem die Vorgeschichte der jungen Flüchtlinge, um ihre besonderen Bedürfnisse festzustellen.

Bundesamt für Flüchtlinge: "Die Klagen sind berechtigt"

Die Aufnahmegruppe für junge Migranten ist in einem schmucklosen Wohnblock in Karlsruhe untergebracht. Auf zwei Stockwerken leben hier männliche Flüchtlinge im Alter zwischen 15 und 18 Jahren. Mädchen werden in die "Aufnahmegruppe für Kinder und Jugendliche" gebracht, wo auch minderjährige Deutsche Zuflucht finden, etwa, wenn sie von zu Hause weggelaufen sind. "Die Flüchtlinge müssen erst mal zur Ruhe kommen", sagt Thorsten Grotemeyer, der Leiter der AJUMI. "Es sind oft Kinder, die hier nur mit dem, was sie auf dem Leib tragen, ankommen." Sie wurden meist irgendwo im Lande von einem Laster abgesetzt, versehen mit spärlichen Anweisungen, was sie sagen und wo sie sich hinwenden sollen. Meist seien sie voller Angst, wie es weitergehe, berichtet der Fachmann, der Angst vor Abschiebehaft und Abschiebung.

Der geregelte Tagesablauf in der Aufnahmegruppe hilft den Jugendlichen, sich zurechtzufinden. Der Deutschunterricht von Nihad Becakcikc ist das wichtigste von mehreren kulturellen und auch sportlichen Angeboten. Grotemeyer kritisiert den "unsinnigen" Quoten-Verteilerschlüssel, der nach dem rund dreimonatigen Aufenthalt der Minderjährigen in seiner Einrichtung keinen Spielraum für die Wahl eines neuen Wohnortes nach den Bedürfnissen des Jugendlichen lässt. Nicht immer kommen die psychisch oft instabilen Flüchtlinge in eine sozialpädagogisch betreute Einrichtung der Jugendhilfe. Und was nicht weniger problematisch ist: Die Vormünder an den neuen Wohnorten seien oft nicht mit den Schwierigkeiten deutscher Asylverfahren vertraut.

Längst sieht man auch in amtlichen Stellen Reformbedarf. In seinen Erhebungen über die Situation in Deutschland kommt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im "Working Paper 26" zu Erkenntnissen, die weitgehend den Forderungen des B-UMF entsprechen. Das Bundesamt fordert nicht nur eine genauere Datenerhebung, um besser auf die Herausforderungen durch die jungen Flüchtlinge reagieren zu können, sondern hält auch die Klage des Fachverbandes über die unterschiedliche Behandlung der Kinder und Jugendlichen je nach Bundesland oder Ausländerbehörde für berechtigt.


Alexia Passias ist freie Mitarbeiterin von evangelisch.de.