Regierung beschließt Eckpunkte zu Sicherungsverwahrung

Regierung beschließt Eckpunkte zu Sicherungsverwahrung
Die Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher muss reformiert werden, darin sind sich alle einig. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch Eckpunkte. Die Pläne stoßen aber weiterhin auf große Kritik.

Nach wochenlanger heftiger Debatte über die Sicherungsverwahrung hat das Bundeskabinett am Mittwoch die Reform auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss Eckpunkte, die auch eine dringend nötige Regelung für Altfälle umfassen. Danach sollen "psychisch gestörte" Täter in neue, geschlossene Einrichtungen kommen, um auf ihre Freilassung vorbereitet zu werden. Innen- und Justizministerium hatten vergangene Woche eine Einigung in der Sache verkündet. Die Kritik an den Plänen reißt jedoch nicht ab.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg müssen in Deutschland mindestens 80 Täter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, obwohl sie noch als gefährlich gelten. Sie sollen künftig in neuen Einrichtungen sicher untergebracht werden, wenn sie von Gutachtern als "psychisch gestört" eingestuft wurden. Experten glauben jedoch, dass mit diesen Plänen die Freilassung von Tätern kaum verhindert werden kann. Neben dieser Regelung für Altfälle strebt FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger eine grundlegende Reform der Sicherungsverwahrung an.

Auf besonders gefährliche Täter beschränkt

Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) warnte vor der geplanten Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, die weit nach einem Urteil verhängt werden kann. "Wir brauchen die Möglichkeit, einen rückfallgefährdeten Schwerverbrecher festzuhalten, auch wenn sich seine Gefährlichkeit erst in der Haftzeit zeigt", sagte er der "Berliner Zeitung". Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte Kritiker der Reform auf, bessere Vorschläge zu machen oder ruhig zu sein. Es gehe jetzt darum, schnell zu handeln, um den Sicherheitsinteressen der Bürger zu entsprechen.

Die Pläne für die grundlegende Reform der Sicherungsverwahrung sehen vor, die Maßnahme auf besonders gefährliche Täter zu beschränken. Zudem soll die Sicherungsverwahrung nur möglich sein, wenn sie im Urteil zumindest vorbehaltlich vorgesehen war. Auch sollen freigelassene Täter mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können. Der Politiker der Linkspartei und frühere Bundesrichter Wolfgang Neskovic kritisierte: "Das Problem der Altfälle bleibt weiterhin ungelöst." Er bemängelte insbesondere auch, dass die jetzige Regelung im Jugendstrafrecht von der Reform unberührt sein soll.

Gesetzentwurf noch in diesem Jahr

Regierungssprecher Steffen Seibert bekräftigte am Mittwoch, der Gesetzentwurf zur Reform solle "zügig" und noch in diesem Jahr kommen. Bezüglich der Altfälle sagte er, für die Umsetzung der Regelung seien die Länder zuständig. Die Pläne stellten "beachtliche Anforderungen" an den Vollzug. So müssten Therapieangebote erarbeitet werden. Vereinzelt wurden Stimmen aus den Ländern laut, wonach sich der Bund an den Kosten für die Einrichtungen beteiligen müssten. Dazu sagte der Sprecher des Justizministeriums, Anders Mertzlufft, die Gespräche der Ministerin mit den Ländern dauerten an.

dpa