Aus Bürgergeld wird Grundsicherung

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Jens Kalaene/dpa
Was ist die Grundsicherung?
Was sich jetzt ändert
Aus Bürgergeld wird Grundsicherung
Von den Sanktionen bis zu den Wohnkosten: Beim Umbau des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung hat die Politik an vielen Stellschrauben gedreht. Am 1. Juli tritt der Großteil der Änderungen in Kraft.

Ab dem 1. Juli ist das Bürgergeld Geschichte. Die Sozialleistung wird in Grundsicherung umbenannt und viele Details werden verändert. Ein Überblick:

Sanktionen

Bisher beginnen die Sanktionen bei einer Kürzung des Regelsatzes um zehn Prozent und enden bei dessen Streichung. Miet- und Heizkosten werden stets weiter bezahlt. Künftig gilt: Wer eine sogenannte Pflichtverletzung begeht, etwa keine Bewerbungen schreibt oder eine Fördermaßnahme abbricht, bekommt drei Monate lang nur 70 Prozent des Regelsatzes. Bei Menschen, die ein konkretes und finanziell auskömmliches Jobangebot ablehnen, wird bereits seit April der Regelsatz für einen Monat gestrichen. Die Miete wird direkt an den Vermieter überwiesen.

Härter können die Sanktionen ausfallen, wenn jemand Termine beim Jobcenter versäumt. Nach dem zweiten grundlosen Terminversäumnis ist künftig eine Kürzung des Regelsatzes um 30 Prozent vorgesehen. Bei drei versäumten Terminen hintereinander wird der Regelsatz komplett gestrichen. Die Miete wird ebenfalls direkt an den Vermieter überwiesen, aber nur für einen Monat: Kommt die Person dann weiter nicht ins Jobcenter, fließt gar kein Geld mehr. Es gibt aber bestimmte Schutzvorkehrungen. Zum Beispiel ist vorgesehen, die Wohnkosten weiterzuzahlen, wenn andere Menschen mit den Betroffenen zusammenleben, etwa Kinder. Außerdem sollen Betroffene die Möglichkeit haben, sich zu der Sache zu äußern.

Wohnkosten

Bisher wird erst nach einem Jahr geprüft, ob die Miete als angemessen eingestuft und somit komplett vom Staat bezahlt wird. Jede Kommune legt dafür eigene Grenzwerte fest, in der Regel eine bestimmte Summe pro Haushaltsmitglied. Künftig wird im ersten Jahr das Anderthalbfache dieser kommunalen Werte akzeptiert, mehr aber nur in Ausnahmefällen. Für die Zeit danach gilt wie bisher, dass Menschen, deren Miete als überhöht eingestuft wird, zur Kostensenkung aufgefordert werden. Klappt das nicht, müssen sie einen Teil der Miete aus eigener Tasche zahlen. Für die Höhe der Heizkosten gibt es schon heute keine Karenzzeit.

Künftig sollen die Kommunen zusätzlich zu den Pro-Kopf-Werten maximale Mietpreise pro Quadratmeter festlegen. So soll "Mietwucher in Form von überteuerten Kleinstwohnungen" verhindert werden. Neu ist zudem, dass die Miete in Gebieten mit Mietpreisbremse dieser Vorgabe entsprechen muss und sonst als zu hoch gilt. Die Grundsicherungsbeziehenden müssen sich dann an den Vermieter wenden und eine Senkung fordern. Geht der Eigentümer nicht darauf ein, übernimmt das Jobcenter die weitere Auseinandersetzung bis hin zur Klage gegen den Vermieter.

 

Schonvermögen

Bevor jemand Bürgergeld bekommt, muss er in gewissem Rahmen sein Vermögen aufbrauchen. Derzeit gilt dies im ersten Jahr des Bezugs für Vermögen über 40.000 Euro für die Leistungsbeziehenden und 15.000 Euro für jeden weiteren Menschen in der Bedarfsgemeinschaft. Später sind es einheitlich 15.000 Euro. Die Karenzzeit fällt nun weg und die Höhe des Schonvermögens hängt vom Alter ab. Vorgesehen sind vor dem 30. Geburtstag 5.000 Euro. Von 30 bis 39 Jahren sind es 10.000 Euro, von 40 bis 49 Jahren sind es 12.500 und ab 50 dann 20.000 Euro.

Weitere Änderungen

Wie im früheren Hartz-IV-System bekommt die Vermittlung in Arbeit in der Regel wieder Vorrang vor einer Ausbildung oder Qualifizierung. Um die Jobchancen von Langzeitarbeitslosen zu verbessern, gibt es einen breiteren Anspruch auf ein staatlich gefördertes Arbeitsverhältnis. Auch die Förderung junger Menschen ohne Berufsabschluss soll - ab Sommer 2027 - verbessert werden. Arbeitslose Eltern können bereits dann vom Jobcenter betreut werden, wenn ihr Kind 14 Monate alt ist. Bisher gilt eine Grenze von drei Jahren. Sofern die Kinderbetreuung gesichert ist, gilt es ab dem entsprechenden Alter der Kinder als zumutbar, dass die Mütter und Väter eine Arbeit annehmen oder zum Beispiel einen Deutschkurs besuchen.