Juristisches Gutachten: AfD ist verfassungswidrig

Ein Fähnchen der Alternative für Deutschland
Harald Tittel/dpa
Das die Partei Menschen in Klassen unterteile sei ein Argument für ein mögliches Verbot, sagt Projektleiter Bijan Moini von der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
Verbotsantrag mit Chancen?
Juristisches Gutachten: AfD ist verfassungswidrig
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat sich eingehend mit den Positionen der AfD und den Äußerungen ihrer Funktionäre befasst. Das Ergebnis: Die Analyse sieht Verstöße der Partei gegen grundlegende demokratische Werte klar belegt.

Rassistische Ideologie, Einschüchterung politischer Gegner, Abwertung ganzer Menschengruppen: Die AfD erfüllt einem Gutachten zufolge mehrere Kriterien der Verfassungswidrigkeit. Sie verstoße gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde, heißt es in der Ausarbeitung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde.

Der Verein will zwar keine Empfehlung bezüglich eines Verbotsverfahrens aussprechen, hält es aber für wahrscheinlich, dass ein solcher Schritt Erfolg hätte.

Projektleiter Bijan Moini verwies zur Frage der Missachtung der Menschenwürde auf ein "rassistisch geprägtes politisches Konzept" der AfD. Die Partei habe ein "ethnisch-kulturelles Volksverständnis", definiere "unterschiedliche Klassen von Menschen" und werte insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund ab. Als Beispiele nannte der Chefjurist der GFF den Plan der AfD, Musliminnen mit Kopftuch das Betreten öffentlicher Gebäude zu verbieten, und das Konzept einer Geburtenprämie nur für Kinder, bei denen beide Elternteile die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Moini: Drohungen können Menschen einschüchtern

Außerdem wolle die AfD politische Gegner unterdrücken, was das Demokratieprinzip verletze, sagte Moini. Dies zeige sich etwa in der Ankündigung, Politikerinnen und Politiker anderer Parteien strafrechtlich zu verfolgen. Eine solche Drohung sei "hochgradig einschüchternd" und geeignet, Menschen vom politischen Diskurs fernzuhalten. Dies stehe im Widerspruch zur freien Demokratie.

Für das 1.500 Seiten lange, spendenfinanzierte Gutachten werteten acht Juristinnen und Juristen mehr als 30.000 Belege ausschließlich aus öffentlichen Quellen aus. Dazu gehörten etwa Partei- und Wahlprogramme, parlamentarische Initiativen, Pressemitteilungen und Social-Media-Posts. Das Gutachten wurde vom Staatsrechtler Christoph Möllers und von der Staatsrechtlerin Sophie Schönberger überprüft, unter anderem auf Ergebnisoffenheit und die Einhaltung wissenschaftlicher Standards.

Forderung nach AfD-Verbotsverfahren

Mehrere bekannte Befürworter eines AfD-Verbotsverfahrens forderten am Donnerstag, dass nun gehandelt werde. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker erklärte, die abschließende Bewertung obliege zwar dem Bundesverfassungsgericht. "Wir haben aber allen Anlass, dem Gericht diese Prüfung zu ermöglichen", argumentierte sie. Dies sei auch im Interesse von Wählern und Sympathisantinnen der AfD - "sie müssen wissen, auf was sie sich mit einer Unterstützung dieser Partei einlassen".

Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge forderte die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Diese solle die nötige Vorarbeit leisten, "damit wir möglichst bald mit einem belastbaren, gut begründeten Antrag nach Karlsruhe gehen können". Grünen-Politiker Till Steffen sprach sich dafür aus, das Verbotsverfahren "umgehend" einzuleiten. Ähnlich äußerten sich auch Clara Bünger (Linke) und Stefan Seidler (SSW).

Timo Reinfrank, Vorstand der Amadeu Antonio Stiftung, forderte ebenfalls ein Verbotsverfahren, betonte aber, dies könne "nicht die alleinige Antwort" sein. "Wer unsere Demokratie schützen will, muss Rechtsextremismus jetzt bekämpfen: in Parlamenten, Behörden, Schulen und mit der Zivilgesellschaft", erklärte Reinfrank.

Verbotsdebatte nach Verfassungsschutz-Einstufung

Ein Parteiverbotsantrag kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden. Das Verfahren würde dann vor dem Bundesverfassungsgericht geführt und wahrscheinlich mehrere Jahre dauern.

Zuletzt wurde im Frühsommer 2025 intensiv über einen solchen Schritt diskutiert - damals stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Partei auf Grundlage eines eigenen Gutachtens als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" ein. Nach juristischer Intervention der AfD setzte das Kölner Verwaltungsgericht die Einstufung im Eilverfahren zunächst aus; das Hauptsacheverfahren läuft noch.

Verein positioniert sich nicht

GFF-Vorstandsmitglied Dana-Sophia Valentiner sagte in Berlin, der Verein positioniere sich nicht zu einem möglichen Verbotsverfahren. Sie wünsche sich aber, "dass das Gutachten ernst genommen wird in Politik und Gesellschaft". Es liefere eine "bessere Entscheidungsbasis" als nur das BfV-Gutachten, sagte Valentiner. "Das Argument, ein Verbotsantrag werde scheitern, ist nach unserer Einschätzung nicht mehr haltbar." Moini ergänzte, unabhängig von der Verbotsfrage könne die GFF-Analyse zivilgesellschaftlichen Organisationen helfen, die sich gegen die AfD positionierten und deshalb davon bedroht seien, den Status der Gemeinnützigkeit oder Fördermittel zu verlieren.

Die GFF ist ein gemeinnütziger, spendenfinanzierter Verein. Sie sieht sich als Verteidigerin der Grund- und Menschenrechte und versucht, über strategische Gerichtsverfahren rechtliche Klarstellungen zu erreichen.